Eine muslimische Schülerin aus St. Margrethen (SG) darf mit Kopftuch zur Schule gehen. Das St. Galler Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde der Familie gegen ein Kopftuch-Verbot in der Schule gutgeheissen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Wunsch des 13-jährigen Mädchens, während des Unterrichts das islamische Kopftuch (Hijab) zu tragen, sei durch die Glaubens- und Gewissensfreiheit geschützt, begründete das Gericht sein Urteil. Ein Verbot erweise sich «zurzeit als unverhältnismässig».
Es sei nicht ersichtlich, dass das Tragen des islamischen Kopftuchs die Integration der Schülerin in ihrer Klasse beeinträchtigt habe, argumentierte das Gericht. Auch der geordnete Schulbetrieb sei nicht gestört worden.
Anwalt wirft Familie Verweigerung vor
Das Mädchen hatte als Sechstklässlerin im Sommer 2013 damit begonnen, mit Kopftuch zur Schule zu gehen. Darauf erliess die Schulgemeinde ein Kopfbedeckungsverbot, gestützt auf eine Empfehlung des Erziehungsrats des Kantons St. Gallen. Die Familie erhob dagegen Beschwerde.
Ihre Anwältin argumentierte in der öffentlichen Verhandlung mit der Religionsfreiheit. Die Schulordnung müsse übergeordnetes Recht respektieren – in diesem Fall die Bundes- und die Kantonsverfassung sowie die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK).
Der Vertreter der Schulgemeinde erklärte, das Verbot richte sich nicht nur gegen Kopftücher, sondern auch gegen andere Kopfbedeckungen wie Baseballmützen, die den Lernbetrieb störten. Der muslimischen Familie warf er eine Verweigerungshaltung vor, weil die Kinder auch nicht zum Schwimmunterricht und ins Skilager gingen.
Der Islamische Zentralrat der Schweiz (IZRS), der die Familie im Gerichtsverfahren unterstützt, nahm das Urteil mit Genugtuung zur Kenntnis. Das Gericht anerkenne, dass das Tragen eines Kopftuchs auch in der Schule für praktizierende muslimische Mädchen von grosser Bedeutung sei, teilte der IZRS mit.