Der Bericht der Aargauer Lebensmittelkontrolle zeigt eklige Zustände in einem asiatischen Lebensmittelladen. Der Fisch liegt aufgetaut im eigenen Saft in einem Becken, der Kühlschrank ist verschmutzt und klebrig, ein Gefrierschrank ist sechs Grad zu warm eingestellt. Seifenspender sucht man in diesem Aargauer Geschäft ebenfalls vergeblich. Welcher Laden betroffen ist, bleibt geheim. Das sorgt erneut für Diskussionen.
Der Besitzer des betroffenen Lebensmittelladens wurde kürzlich mehrfach wegen Widerhandlungen gegen das Lebensmittelgesetz verurteilt. Dreimal führte das Amt für Verbraucherschutz in seinem Betrieb letztes Jahr Kontrollen durch.
Es fehlte ein Selbstkontrollkonzept, ein Kontrollformular für Temperaturkontrollen, die Lebensmittel wurden ungenügend gelagert und der Produktionsraum war ungenügend gereinigt und stark verschmutzt.
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Bild 1 von 3Legende: Im kontrollierten Aargauer Betrieb gab es schmutzige Arbeitsflächen und unhygienische Schneidebretter. Colourbox (Symbolbild)
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Bild 2 von 3Legende: Das Gemüse wurde in Zeitungspapier gewickelt im klebrigen Kühlschrank aufbewahrt. Colourbox (Symbolbild)
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Bild 3 von 3Legende: Der Fisch lag aufgetaut im eigenen Saft im Becken. Eine sachgemässe Lagerung sieht anders aus, fand das kantonale Amt für Verbraucherschutz und büsste den Besitzer eines Asia-Shops im Aargau. Colourbox (Symbolbild)
Das Gemüse wurde in Zeitung gewickelt und so im Kühlschrank aufbewahrt, der Vorraum zur Toilette war überstellt und chaotisch. Das Schneidebrett war stark verschmutzt und konnte nicht mehr hygienisch gereinigt werden, stellten die Lebensmittelkontrolleure in ihrem Bericht fest.
Wenn man den Fisch beschlagnahmt und entsorgt, stellt er keine Gefahr mehr dar.
Gefährdet das die Gesundheit? Nicht unbedingt, sagt Thomas Stadelmann, Sektionsleiter beim Kanton Aargau: «Man muss das eventuell eingrenzen. Vor Ort wird nur eine visuelle Kontrolle durchgeführt. Wenn man den Fisch im Schmelzwasser beschlagnahmt und entsorgt, stellt er für die Gesundheit keine Gefahr mehr dar.»
Der aktuelle Fall sei nicht alltäglich, so Stadelmann gegenüber SRF. Der Kanton Aargau führe jährlich 3000 Kontrollen durch und spreche dabei zwischen 15 und 20 Strafanzeigen aus. Geschlossen werde ein Betrieb sehr selten, etwa fünfmal pro Jahr, heisst es beim Amt für Verbraucherschutz weiter. Im Fall des Asia-Geschäfts sei dies nicht angemessen gewesen.
2500 Franken Busse nach dritter Kontrolle
Die Situation hatte sich nach der ersten Inspektion nicht gebessert. Der aufgetaute Fisch lag erneut im Schmelzwasser, in der Tiefkühltruhe lagen Krabben ungeschützt, die Arbeitsflächen waren schmutzig.
Nach der dritten Inspektion gab es zwar Verbesserungen, aber die Reinigung war weiterhin mangelhaft. Der Kanton Aargau verhängte eine Busse von 2500 Franken und eine Strafbefehlsgebühr von 700 Franken.
Um welche Shops und Restaurants es sich handelt, erfahren Konsumentinnen und Konsumenten nicht. Daten und Namen sind geheim. Das sei nicht fair, kommentiert die Aargauer SP-Nationalrätin Gabriela Suter auf Instagram. «Das ist geschäftsschädigend für alle anderen, die sich vorbildlich verhalten.»
Sie fordert, dass das Lebensmittelgesetz so angepasst wird, dass die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen öffentlich gemacht werden. Ihr schwebt eine ähnliche Lösung wie in England vor. Hier zeigen Schilder am Eingang des Restaurants, wie die letzte Kontrolle verlaufen ist. Sie habe das Thema schon länger auf dem Radar und bereite einen Vorstoss vor, sagt Suter und bestätigt einen Bericht der «Aargauer Zeitung».
Der Bundesrat hat solche Regeln bisher abgelehnt und schlägt vor, dass Restaurants und Lebensmittelläden freiwillig deklarieren, wie hygienisch sie arbeiten.
Bis der geplante Vorstoss von Gabriela Suter in Bundesbern eingereicht und besprochen ist, dauert es noch eine Weile. Der betroffene Aargauer Asia-Shop jedenfalls wird weiterhin regelmässig kontrolliert, hält der Kanton fest.