SVP-Generalsekretär Martin Baltisser und seine Stellvertreterin Silvia Bär lassen den Schuldspruch wegen Rassendiskriminierung womöglich nicht auf sich sitzen. Sie erwägen den Weiterzug des Urteils ans Bundesgericht.
Das Urteil des Berner Obergerichts sei «problematisch», sagte Baltisser gegenüber Medienschaffenden. Womöglich sei es sinnvoll, wenn sich Lausanne noch zum Fall äussern könne.
Menschenwürde vor Meinungsäusserungsfreiheit
Der Rechtsstreit dreht sich um das SVP-Inserat von 2011 mit dem Titel «Kosovaren schlitzen Schweizer auf». Das Obergericht verurteilte Baltisser und Bär deswegen zu einer bedingten Geldstrafe von 45 Tagessätzen.
In der Urteilsbegründung folgte das Gericht im Wesentlichen der Vorinstanz. Wie das Regionalgericht Bern-Mittelland kam auch das Obergericht zum Schluss, dass die SVP eine unzulässige Pauschalisierung vorgenommen und alle Kosovaren in den gleichen Topf geworfen habe.
Kosovaren im Kollektiv kriminalisiert
Die SVP-Kader hatten sich auf die Meinungsäusserungsfreiheit berufen. Doch die Menschenwürde habe Vorrang, betonte Gerichtspräsident Andreas Weber.
Baltisser und Bär hatten zudem geltend gemacht, der Titel nehme lediglich Bezug auf einen konkreten Fall, den Angriff auf einen Schweizer in Interlaken. Auch dieses Argument liess das Obergericht nicht gelten. Aus Sicht eines Durchschnittslesers würden Kosovaren im Kollektiv kriminalisiert.