Werbung für Zigaretten und Tabakprodukte soll weitgehend verboten werden. Zudem dürfen keine Zigaretten an Minderjährige verkauft werden. Der Bundesrat hält diese Vorschläge für ausgewogen. Trotz heftiger Kritik in der Vernehmlassung hält er deshalb an der Stossrichtung des Tabakproduktegesetzes fest.
Im Zentrum der Kritik stehen die neuen Werbeverbote. Der Bundesrat will Werbung für Zigaretten und andere Tabakprodukte grösstenteils verbieten. Am Kiosk, an Automaten und insbesondere an Festivals von nationaler Bedeutung sollen die Tabakkonzerne aber weiterhin für ihre Raucherwaren werben dürfen.
Weit auseinanderliegende Positionen
Gesundheits- und Jugendorganisationen verlangen aber ein totales Werbeverbot für Zigaretten. Sie werfen der Zigarettenindustrie vor, mit ihrer Werbung direkt auf Jugendliche zu zielen.
Das sehen der Gewerbeverband sowie die Werbe- und Medienbranche anders. Teils befürchten sie Einbussen, teils sehen sie in den Verboten eine ideologisch geprägte Bevormundung der Bürger.
Angesichts dieser weit auseinanderliegenden Positionen will der Bundesrat die aus seiner Sicht ausgewogene Stossrichtung des Vorentwurfs beibehalten. Die darin vorgeschlagenen Bestimmungen ermöglichten es, die Bevölkerung und insbesondere Jugendliche besser vor den schädlichen Auswirkungen des Tabakkonsums zu schützen, heisst es in einer Mitteilung.
E-Zigaretten ja, aber nicht in Restaurants
Mit dem Tabakproduktegesetz soll auch der Verkauf von nikotinhaltigen elektronischen Zigaretten in der Schweiz zugelassen werden. Dieser unterliegt jedoch denselben Einschränkungen bezüglich Werbung und Verkauf an Minderjährige wie die Tabakzigaretten. Alle E-Zigaretten, ob nikotinhaltig oder nicht, würden zudem künftig unter das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen fallen.