In den Schweizer Untersuchungsgefängnissen gilt ein hartes Regime. Meistens ist es Einzelhaft. Und meist sind die Besuche streng limitiert, damit sich die Insassen nicht mit der Aussenwelt absprechen und keine Beweise vernichten können. Beschäftigungsprogramme fehlen meistens ganz, obwohl viele Insassen monatelang und in krassen Fällen gar jahrelang in Untersuchungshaft bleiben.
23 Stunden pro Tag in Einzelhaft
23 Stunden Einzelhaft seien sehr belastend, bestätigt Thomas Maier, Chefarzt der kantonalen Psychiatrischen Dienste St. Gallen. Auch der deliktische Hintergrund sei oft ein Faktor, der die Menschen destabilisiere: «Und wenn man dann noch nicht weiss, wie lange die Untersuchungshaft dauern wird, kann das zu Suizidalität und Suizidversuchen führen.»
Wir haben ein Problem in unseren Untersuchungsgefängnissen.
Als Mitglied der «Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter» besucht Maier regelmässig Untersuchungsgefängnisse. Er ist bei zum Schluss gekommen, dass die Haftbedingungen «ausserordentlich streng» sind.
Im Vollzug ist die Suizidrate tiefer
Die Zahl der Suizide in Untersuchungshaft schwankt stark. Im Schnitt nehmen sich fünf Untersuchungshäftlinge pro Jahr das Leben. Die Suizidrate ist höher als in den Vollzugsanstalten, wo verurteilte Straftäter später ihre Strafe verbüssen. Dort können sie arbeiten und dürfen die Zellen häufiger verlassen.
Die Kantone könnten mehr tun, um Suizide in Untersuchungshaft zu verhindern.
Es fehle am Fachwissen, sagt Thomas Noll, Direktor des Schweizerischen Ausbildungszentrums für das Strafvollzugspersonal. So vermeide es das Gefängnispersonal häufig, Häftlinge auf Selbstmordgedanken anzusprechen. «Das ist aber eben nicht richtig. Man sollte diese Leute ansprechen, denn das wird häufig als Erleichterung empfunden, wenn die Betroffenen über ihre suizidalen Gedanken sprechen können.»
Kriterien für Einzelhaft überdenken
Noll sieht deshalb einen klaren Nachholbedarf bei der Schulung des Personals. Leider seien aber die entsprechenden Kurse eher schlecht ausgebucht. Gemäss Psychiater Maier braucht es weitere Massnahmen: So müssten Suizidgefährdete rascher in psychiatrische Kliniken verlegt werden.
Einzelhaft wie jetzt bei der Frau im Fall Flaach dürfe bei Verdachtsfällen nicht in Frage kommen: «Das Alleinsein ist ein sehr grosses Risiko. Das geht eigentlich nicht, dass jemand, der als suizidal eingestuft wird, 23 Stunden allein in Einzelhaft bleiben muss.»
Einzelhaft wie jetzt bei der Frau im Fall Flaach darf bei Verdachtsfällen nicht in Frage kommen.
Bleibt noch die Frage, was Gefängnisse technisch vorkehren können, um Suizide zu verhindern. In den meisten Fällen erdrosseln sich die Häftlinge. Das könne man kaum absolut verhindern, sagen Fachleute. Häufig reiche ein kleines Kleidungsstück für den Suizid.