Eine Mutter aus Flaach (ZH) meldete am Donnerstag um 21.30 Uhr der Kantonspolizei Zürich, dass ihre beiden Kinder tot seien. Sanität und Polizei rückten sofort aus, wie Mediensprecher Werner Schaub im Interview mit SRF sagt. Trotz Reanimationsversuchen seien die beiden Kinder noch in der Wohnung gestorben.
Aufgrund des jetzigen Erkenntnisstandes geht die Kantonspolizei Zürich davon aus, dass der 5-jährige Knabe und seine 2-jährige Schwester Opfer eines Tötungsdelikts wurden.
Noch vor dem Eintreffen der Polizei habe die Mutter das Wohnhaus in unbestimmte Richtung verlassen. Kurze Zeit später konnte die Tatverdächtige aber verhaftet werden. Zur Todesursache macht die Polizei keine Angaben. Diese werde nun vom Institut für Rechtsmedizin abgeklärt.
Die 27-jährige Mutter habe sich selber Verletzungen zugefügt, sagte Mediensprecher Schaub weiter. «Wegen diesen Verletzungen konnte sie noch nicht befragt werden.» Weitere Abklärungen seien im Gange, schreibt die Polizei.
Wegnahme der Kinder als Tatmotiv?
Derweil tauchte im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt ein Schreiben der tatverdächtigen Mutter auf, das diese vier Tage vor der Tat per E-Mail an diverse Medien geschickt hatte. Darin macht sie auf ihre Situation aufmerksam und beklagt, dass die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ihr die Kinder weggenommen habe. An die Mail angehängt war der KESB-Entscheid, in dem verfügt wurde, dass den Eltern die Obhut über ihre Kinder entzogen wird.
Die Mutter durfte die Kinder nur noch zwei Mal pro Woche in einem Heim in Zürich besuchen. Auslöser für die Unterbringung im Heim war eine Polizeiaktion vom 4. November 2014, bei der die Eltern wegen Betrugsverdachts festgenommen wurden. Die Mutter wurde wenige Tage später wieder auf freien Fuss gesetzt, der Vater ist nach wie vor inhaftiert.
Seit Mitte Dezember zuhause
«Ich war die letzten 6 Jahre Hausfrau und Mutter und immer da für meine Kinder. Und nur weil mein Mann nun im Gefängnis sitzt, müssen meine Kinder dafür bezahlen?», schrieb die Mutter in der E-Mail. Es spreche gar nichts dagegen, ihr die Kinder zurückzugeben. «Aber trotzdem will die KESB die Kinder weiterhin ins Heim stecken.» Dort seien sie doch nur «verängstigt und verstört».
Über die Feiertage durften die Kinder nach Hause. «Zur Beruhigung der Situation», wie die KESB schrieb, wurde der Mutter über die Feiertage ein grosszügiges Besuchsrecht gewährt. Sie waren seit dem 19. Dezember in Flaach bei ihrer Mutter. Am kommenden Sonntag, dem 4. Januar, hätte sie die Kinder zurückbringen müssen. Darüber, dass sie plant, ihren Kindern etwas anzutun, schrieb die Mutter in der E-Mail nichts.