Raketen, Vulkane und Böller gehören für viele zum Nationalfeiertag wie Geschenke zu einer Hochzeit. Und nun das: Der Kanton Wallis verbietet dieses Jahr sogar privates Feuerwerk.
«Feuerwerk, das ist nicht bloss Raketen in die Luft schiessen. Es gibt auch bengalische Zündhölzli – und die haben mit Waldbrandgefahr nicht viel zu tun», ärgert sich Urs Corradini. Er ist der Geschäftsführer der Schweizerischen Koordinationsstelle Feuerwerk (SKF), dem Verband der schweizerischen Hersteller, Importeure und Grossisten von Feuerwerk und Pyrotechnik. Die SKF versteht sich als Verbindungsstelle zu den Behörden auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene.
Weihnachtsgeschäft am 1. August
Mit Feuer(werks)verboten vermiesen die Kantone und Gemeinden der Branche das Geschäft, denn «der 1. August ist sozusagen der Weihnachtsverkauf für unsere Mitglieder», erklärt Corradini. 60 Prozent des Jahresumsatzes wird am 1. August gemacht. Im trockenen Sommer 2015 erlitten die Feuerwerksverkäufer am Nationalfeiertag Millionenverluste, obwohl die Behörden die Verbote kurzfristig aufgehoben hatten.
Der Verband versucht sich in Schadensbegrenzung, indem er auf Informationen und die Zusammenarbeit mit den Behörden setzt. «Wir verkaufen nicht nur Feuerwerk, sondern geben auch Empfehlungen für den Umgang damit ab». So schreibt der SKF jeweils vor dem 1. August die Kantonsbehörden aber auch ihre Mitglieder an, wo er zum Beispiel erklärt, dass man Vulkane wenn möglich auf Kiesplätzen abbrennen und den nötigen Abstand zu Wäldern einhalten soll. Die Händler werden aufgefordert, ihre Kunden auf die Sicherheit hinzuweisen.
Dies tut zum Beispiel Marco Hannemann, Geschäftsführer von feuerwerkshop.ch, dem grössten Schweizer Onlineshop für Feuerwerk. Zu seinen Kunden gehören Gemeinden und Quartiervereine aber auch Private. Auf seiner Homepage informiert er sie nun über drohende Feuerwerksverbote am diesjährigen 1. August.
Hannemann spürt eine gewisse Verunsicherung: «In den letzten Tagen sind von unserem Stammkunden viele Anfragen bezüglich drohender Feuerwerksverbote eingegangen», sagt er.
Profis passen auf
Auch Hannemann ärgert sich darüber, dass beim Stichwort Feuerwerk den meisten sogenannte Raketen in den Sinn kommen, nicht aber bengalische Kerzen oder Vulkane, die kontrollierbarer seien.
Und überhaupt: Für Hannemann gehört «Feuerwerk grundsätzlich nicht in den Wald», egal ob Trockenheit und erhöhte Waldbrandgefahr herrsche oder nicht – nur schon wegen der Waldtiere, die ab dem lauten Geknalle erschrecken würden.
Hannemann zeigt durchaus Verständnis, wenn Gemeinden ein bei ihm bestelltes Feuerwerk absagen, wenn es tatsächlich an einem Ort stattfinden würde, wo akute Brandgefahr herrsche. «Da habe ich selbst ja auch nichts davon, wenn es dann tatsächlich zu einem Feuer kommt.»
Ärgern tut er sich aber über Gemeindebehörden, die ihre Festfeuerwerke über einem See wollen und dann in letzter Minuten wegen akuter Waldbrandgefahr den Event absagen.
Warten bis in letzter Minute
Und so sitzen die SKF-Mitglieder laut Geschäftsführer Corradini auf Nadeln. «Wir beurteilen die Situation von Tag zu Tag», sagt der Verbandspräsident.
Das tun auch die Kunden: Sie kaufen die Raketen, Vulkane und bengalischen Kerzen meist in letzter Minute – wenn klar ist, ob sie in ihrer Gemeinde Feuerwerk abbrennen dürfen. Bis Freitag sollten die Behörden dann definitiv über die Verbote und Empfehlungen entschieden haben.