In Zürich wollte der Kantonsrat klare Verhältnisse schaffen. Die Bürgerlichen setzten ein Gesetz durch, das Enteignungen von Land für Seeuferwege kategorisch ausschloss. Doch das Bundesgericht hat diesen Passus ersatzlos gestrichen, weil ein Verbot von Enteignungen den eidgenössischen Gesetzen widerspricht. Das Gericht urteilt ausserdem, der Zugang zu den Ufern müsse ganz grundsätzlich verbessert werden.
Victor von Wartburg, Präsident des Vereines «Rives Publiques» ist begeistert: «Das ist ein Bundesgerichtsentscheid, den wir seit Jahren anstreben. Für uns ist das ein Festtag.»
Sein Verein kämpft im ganzen Land gegen die Politik und oft vor Gericht dafür, dass Ufer frei zugänglich werden. «Wir sind dem Zürcher Kantonsrat und dem Zürcher Filz dankbar, dass sie dieses Unrecht getan haben. So haben wir nun diesen Bundesgerichts-entscheid erhalten», sagt von Wartburg. Der Entscheid gelte für die ganze Schweiz.
Bürgerliche lassen nicht locker
Trotzdem bedeutet das Urteil in der Praxis, dass weiterhin langwierige Diskussionen und oft teure Prozesse um jeden Meter Uferweg nötig sind. Für den Kanton Zürich kündigen die bürgerlichen Parteien des Kantonsrats bereits an, dass sie umgehend eine neue Schutzklausel beschliessen werden, einfach in einer Form, die im Gesetz vor Bundesgericht bestand habe, die aber Enteignungen sehr schwer macht.
Von Wartburg dagegen arbeitet ebenfalls an neuen Spielregeln. Er orientiert sich am Kanton Waadt, wo ein Gesetz ausdrücklich den freien Zugang zu den Ufern vorsieht und arbeitet derzeit an einer nationalen Volksinitiative. «In unserer Initiative beträgt die Wegbreite im Minimum zwei bis drei Meter, direkt am Wasser. Die einzigen Ausnahmen wären Naturschutzgebiete», sagt er. Noch ist die Initiative allerdings nicht lanciert.