«Kassensturzۚ» hat die Revision des Versicherungsvertragsgesetzes VVG kritisch begleitet und mehrfach darüber berichtet. Mit einem klaren Fokus: Wie wurde aus einer ausgewogenen und wichtigen Reformvorlage ein konsumentenfeindlicher Gesetzesentwurf, kritisiert von namhaften Rechtsexperten? Der zuständige Redaktor hat für seine Recherche sämtliche Vernehmlassungsartikel analysiert, sämtliche Parlamentarier angefragt und die Rolle des Versicherungsverbands SVV kritisiert.
Zum Nachlesen:
Meinungsbildung war möglich
Der SVV beanstandete unter anderem, der Beitrag sei einseitig und beinhalte falsche Informationen. Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) gab dem SVV in wesentlichen Punkten recht.
Das Bundesgericht stützt den UBI-Entscheid nicht. Zwar überzeuge der Beitrag nicht in jeder Hinsicht. Dies genüge aber nicht, um ein Einschreiten seitens der UBI zu rechtfertigen. Das Bundesgericht hält in seinem Urteil fest: Die Berichterstattung war sachgerecht. Das heisst, «Kassensturz» hat so berichtet, dass sich die Zuschauerinnen und Zuschauer eine eigene Meinung bilden konnten.
Für die Konsumentinnen und Konsumenten
Für die Redaktion ist dieses Urteil eine wichtige Bestätigung in ihrer Rolle als Anwältin der Konsumentinnen und Konsumenten. «Kassensturz» wertet das Urteil als Bekräftigung, klar und auch pointiert Position zu Gunsten der Konsumenten zu beziehen, wenn er insgesamt fair und sachgerecht berichtet. Diese Kontrollfunktion kommt besonders zum Tragen beim komplexen Thema Versicherungsverträge, wo Versicherungen gegenüber ihren Kunden einen Wissensvorsprung haben.
Das Urteil ist aus Sicht der Redaktion auch eine Bestätigung der journalistischen Freiheit bei der Aufarbeitung eines Themas. In diesem Fall heisst das: «Kassensturz» hat die politischen Akteure an ihren Äusserungen gemessen und korrekt über ihre Haltung berichtet. Die Redaktion nimmt die Kritik des Bundesgerichts am Beitrag ernst und wird auch künftig sachgerecht und fair berichten.
Die Beiträge dazu:
«Espresso» vom 09.05.2020
Wie wird der Nationalrat entscheiden?