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Urteil wegen Diskriminierung Rassimus: Bundesgericht bestätigt Urteil gegen SVP-Politiker

  • Das Bundesgericht bestätigt die Verurteilung des Aargauer SVP-Politikers Naveen Hofstetter.
  • Das Aargauer Obergericht hatte ihn wegen Diskriminierung und Aufruf zu Hass aufgrund der Rasse sowie der sexuellen Orientierung schuldig gesprochen.
  • Hofstetter hatte gegen das Urteil Beschwerde eingelegt.
  • Beim Urteil geht es um Facebook-Posts, die der Aargauer im Vorfeld der Abstimmung «Ehe für alle» 2021 geschrieben hatte.

Umstritten sind drei Beiträge auf Facebook, die der Präsident der SVP Rothrist im August 2021 verfasste. Einige der Einträge auf seinem privaten Profil löschte er später wieder. Er schrieb unter anderem sinngemäss, dass dank der Abstimmung afrikanische Flüchtlinge kleine Mädchen adoptieren könnten, um diese sexuell zu missbrauchen. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften bezeichnete Hofstetter als «unnatürlich».

Laut dem Bundesgericht war dies «eine pauschale Verunglimpfung und Herabsetzung». Diese ist in der Strafnorm gegen Diskriminierung geregelt (Artikel 261bis Strafgesetzbuch).

Mit Meinungsäusserungsfreiheit vereinbar

Die Beiträge von Naveen Hofstetter gingen laut dem Bundesgericht über das Mass hinaus, das als Zuspitzung in der Politik erlaubt ist. Die Äusserungen seien auch kein sachlicher Beitrag zu einer politischen Debatte gewesen. Das Urteil ist nach dem Gericht mit der Meinungsäusserungsfreiheit vereinbar.

Mann spricht in Mikrofon.
Legende: Naveen Hofstetter bei einer Parteiveranstaltung 2011. Er ist Präsident der SVP Rothrist und war früher in der Leitung der Kantonalpartei. KEYSTONE/Sigi Tischler

Hofstetter sagte vor dem Aargauer Obergericht, die Facebook-Posts seien ein «Schnellschuss» gewesen. Er habe niemanden angreifen wollen. Die Aussagen seien sehr überspitzt gewesen.

Das Obergericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 170 Franken und einer Busse von 2500 Franken. Naveen Hofstetter forderte einen Freispruch oder eine tiefere Strafe. Das Bundesgericht wies seine Beschwerde nun ab. Als unterlegener Beschwerdeführer muss er 3000 Franken Gerichtskosten bezahlen.

Regionaljournal Aargau Solothurn, 5.6.2024, 12:03 Uhr ; 

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