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Teurer Lärm
Aus 10 vor 10 vom 10.12.2013.
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Schweiz Verkehrslärm: Bund rechnet mit Klagen von 19 Milliarden Franken

In der Schweiz leiden 1,3 Millionen Menschen unter dem Lärm von Autos, Zügen und Flugzeugen. Auf den Bund könnten deshalb in den kommenden Jahren Lärm-Entschädigungs-klagen in Milliardenhöhe zukommen. Der Bund plant laut «10vor10» nun einen Systemwechsel.

Immer mehr Menschen in der Schweiz sind vom übermässigen Verkehrslärm betroffen. Sie leben in der Nähe von einem Flughafen, von Autobahnen oder von der Eisenbahn.

Autobahn in Lenzburg (AG).
Legende: Nicht überall in der Schweiz sind die Autobahnen lärmsaniert wie hier in Lenzburg (AG). Keystone

Seit den 80er-Jahren hat der Bund für die Lärmsanierung von Strassen und Schienen insgesamt 2,5 Milliarden Franken aufgewendet. Doch das reicht nicht.

Noch immer sind unzählige Strassen und Schienen nicht lärmgeschützt. Vielerorts ist die Lärmbelastung heute sogar höher als vor 20 Jahren. Hauptgründe sind die schwereren Motorfahrzeuge und das steigende Verkehrsaufkommen.

Mangelhafte Lärmsanierung wird teuer

Im März 2015 laufen die Fristen für die Lärmsanierung der Bundesstrassen ab. Drei Jahre später die Fristen für Kantons- und Gemeindestrassen. Die mangelhafte Lärmsanierung kann den Bund, die Kantone und Gemeinde dann ganz teuer zu stehen kommen.

Hausbesitzer, die von übermässigem Lärm betroffen sind, können nämlich ab 2015 Entschädigungsklagen einreichen. Der Bund rechnet mit Lärmklagen in der Höhe von über 19 Milliarden Franken. Das geht aus einem internen Schreiben des Bundesamtes für Umwelt hervor, welches «10vor10» vorliegt. 19 Milliarden Franken – das entspricht etwa dem Kauf von 135 Gripen-Kampfjets. Den grössten Teil der Entschädigungen müssten Kantone und Gemeinden berappen. Denn ihnen gehören die meisten der nicht lärmsanierten Strassen.

Stützen können sich Kläger auf die Bundesverfassung. Diese verpflichtet den Bund, die Bevölkerung vor schädlichen Einwirkungen zu schützen.

Revision des Umweltschutzgesetzes

Um die drohenden 19-Milliarden-Franken-Klagen abzuwenden, plant der Bund nun einen Systemwechsel. Neu sollen Liegenschaftsbesitzer automatisch Geld bekommen – von Bund, Kantonen und Gemeinden. Von den jährlich wiederkehrenden Zahlungen sollen jene profitieren, deren Haus an zu lauten Strassen oder Schienen liegt. Lärmklagen wären dann aber nicht mehr möglich.

Für Bafu-Vizedirektor Gérard Poffet hat diese sogenannte Lärmausgleichs-Norm (LAN) gegenüber dem bestehenden System (ENA) mehrere Vorteile: «Mit dem neuen System wollen wir eine Sicherheit einbringen, wie eine Versicherung. Wir bezahlen jedes Jahr eine kleine Summe statt eine grosse Summe, welche das Gericht festlegt. Dieses System ist für die Strassenbesitzer viel berechenbarer.»

Doch auch dieser Systemwechsel ist teuer. Der Bund rechnet mit Kosten von über 370 Millionen Franken. Und das jährlich. Die meisten Lärmzahlungen an Liegenschaftsbesitzer müssten Kantone und Gemeinden entrichten (genaue Zahlen siehe unten in der CH-Karte).

Der geplante Systemwechsel dürfte alles andere als lautlos über die Bühnen gehen. Bereits im Frühling soll sich der Bundesrat mit dem heiklen Dossier befassen.

Lärm-Entschädigungszahlungen nach Kantonen:

Strassenverkehrslärm

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  • 1,2 Millionen Personen sind tagsüber Opfer von übermässigem Strassenverkehrslärm
  • 85 % der belästigten Menschen leben in den Städten und Agglomerationen
  • Die Nachtruhe ist von 700'000 Menschen beeinträchtigt
  • Im Berufsleben sind 420'000 Arbeitsplätze zu hohem Strassenlärm ausgesetzt. Das entspricht 12 % aller Stellen
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