Altersvorsorge ist wie Zähne putzen: Wer sich nicht darum kümmert, wird es später bereuen. Dieser Meinung ist auch das Parlament. Denn die Schweizer werden immer älter und die Zinsen sind auf einem Rekordtief. Das belastet das Rentensystem; die Kassen drohen auszubluten. In der Frühlingssession wird deshalb im Rahmen der «Altersreform 2020» verhandelt, was zu tun ist. Nationalrat und Ständerat haben da unterschiedliche Positionen.
Neben der AHV (1. Säule) und den privaten Ersparnissen (3. Säule) ist die berufliche Vorsorge (2. Säule) der wichtigste Teil der Rente. Wer den politischen Kampf um die Rahmenbedingungen für die Pensionskassen begreifen will, muss folgende Instrumente verstehen:
- Der Umwandlungssatz bestimmt, wie viel Prozent des Altersguthabens ein Pensionär jährlich ausbezahlt bekommt. Im Moment steht er im obligatorischen Teil bei 6.8 Prozent. Hat jemand am Ende 100‘000 Franken Altersguthaben, kriegt er jährlich 6‘800 Franken Rente.
- Der Koordinationsabzug ist ein fixer Betrag, der rechnerisch vom Bruttolohn abgezogen wird. Auf dem verbleibenden Teil des Salärs werden danach die Lohnabzüge für die Pensionskasse gemacht. Im Moment beträgt der Koordinationsabzug 24'675 Franken.
- Über den Mindest-Zinssatz kann der Bundesrat bestimmen, wie viel Zins die Pensionskassen ihren Versicherten mindestens zugestehen müssen. Zurzeit ist das 1 Prozent pro Jahr.
- Die Lohnabzüge, welche jährlich dem Altersguthaben zugeschrieben werden, variieren je nach Alter. Im Moment wird allen Arbeitnehmern ab 25 ein gewisser Prozentsatz des Lohnes abgezogen.
- Das Pensionsalter beträgt heute 65 bei Männern, 64 bei Frauen. Künftig soll für beide Geschlechter 65 gelten.
Aber was passiert mit den Renten, wenn das Pensionsalter für alle auf 67 angehoben wird? Oder der Zins weiter gesenkt wird?
Finden Sie heraus, wie sich unterschiedliche Vorschläge und Szenarien auf die Rente auswirkt: Spielen Sie mit dem interaktiven Renten-Simulator und ziehen Sie eine Karte, um ein Szenario auszuprobieren. Oder wählen Sie direkt die Varianten Nationalrat und Ständerat an.
Unter diesen Vorzeichen rechnen wir:
Die Wirklichkeit ist komplizierter als ein Spiel. Auch beim Rentensystem. Deshalb haben wir Annahmen getroffen und radikal vereinfacht:
Wir gehen bei allen Zahlen vom «obligatorischen Minimum» aus. Das heisst: Was die Pensionskassen gesetzlich mindestens leisten müssen. Und das gilt nur für Jahreslöhne zwischen 21‘150 und 84‘600 Franken. Damit rechnen wir. Wer mehr verdient, muss anders rechnen – denn bei höheren Löhnen rechnen auch die Pensionskassen anders.
Es kann aber gut sein, dass die Rente in Realität auch für jemanden, der weniger als 84‘600 pro Jahr verdient, höher liegt als das Minimum. Weil nämlich viele Pensionskassen auch im obligatorischen Bereich grosszügiger sind als sie müssen. Gut aufgestellte Pensionskassen können sich das häufig noch leisten.
Das Zinsniveau verändert sich im Konjunkturverlauf und hängt ab von Wirtschaftswachstum, Teuerungs- und Lohnentwicklung. In unserem Modell rechnen wir mit Realzinsen. Diese definieren wir als Differenz zwischen dem BVG-Mindestzins und der Teuerung.
Monatliche Lohnabzüge werden mit einem bestimmten Prozentsatz vom versicherten Lohn berechnet. Der Prozentsatz variiert von Pensionskasse zu Pensionskasse – und nach dem Alter des Beitragszahlers. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) rechnet mit durchschnittlich 7 Prozent für 25-34-Jährige, 10 Prozent (35-44 Jahre), 15 Prozent (45-54 Jahre), 18 Prozent (55-65 Jahre). Die Beiträge werden geteilt zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden.
Der Lohn einer Person ist selten bis zur Pension konstant. Der Einfachheit halber haben wir aber genau damit gerechnet. Normalerweise verläuft der Sparprozess beim Alterskapital komplizierter. Unser Modell berücksichtigt z.B. keine Zinsschwankungen.
Bei den Szenarien von Stände- und Nationalrat gelten für Beitragszahler über 45 Jahren spezielle Übergangsregelungen. Für sie gilt die sogenannte Besitzstandswahrung. Allfällige Verluste durch ein neues Modell werden ihnen damit zurückerstattet. Deshalb bleibt die Situation von Ruedi bei den politischen Szenarien unverändert.
Einzelne Szenarien sind bewusst überzeichnet. Der Simulator eignet sich nicht für die Berechnung der eigenen Altersvorsorge.
Sendebezug: Info 3, 25.2.2017