Der Bundesrat will als Neuerung in der Schweiz die 1. und die 2. Säule, die AHV und die berufliche Vorsorge (BVG) in einem gemeinsamen Schritt neu ausrichten. Die Reform der «Altersvorsorge 2020» wurde Ende 2013 in die Vernehmlassung geschickt.
Zum zweiten Mal nach einem Jahr hat die Pro Senectute eine Umfrage zur Akzeptanz dieser Rentenreform bei den Schweizer Stimmberechtigten durchführen lassen. Das Reformpaket «Altersvorsorge 2020» soll in erster Linie das Leistungsniveau der Altersvorsorge sicherstellen. Dabei soll die Finanzierung der 1. und 2. Säule gesichert und die Kosten dafür gerecht verteilt werden, um die Altersvorsorge zukunftsfähig zu machen.
Die zweite Befragungswelle durch das Forschungsinstitut gfs.bern zeigt nun, dass sich die grundsätzlichen Einstellungen zum Renten-Reformpaket im Verlaufe eines Jahres nur leicht verändert haben.
Mehrheit für die Rentenreform
Im Vergleich zur ersten Umfrage im Herbst 2014 ist der Anteil der Befürworter des Reformpakets zwar leicht geschrumpft, bleibt aber mit 57 Prozent (2014: 62 Prozent) immer noch in der Mehrheit. Der Anteil der Gegner der «Altersvorsorge 2020» ist gleich gross geblieben: 28 Prozent sind mit der Reform eher nicht oder gar nicht einverstanden.
Aber – verunsicherte junge Erwachsene
Um fünf Prozentpunkte zugenommen hat aber der Anteil derjenigen, die keine Aussage zur Reform machen können oder wollen. Im Oktober 2015 waren es 15 Prozent der Befragten. Die Verunsicherung hat also leicht zugenommen. Dies zeigt sich vor allem bei der Generation der 18- bis 39-Jährigen: Waren es im Herbst 2014 noch 18 Prozent, die weder dem Pro- noch dem Contra-Lager zugeordnet werden konnten, hat sich dieser Anteil jetzt auf 28 Prozent erhöht.
Die befürwortende Mehrheit unter den Jungen ist geschrumpft und mit 47 Prozent (-13 Prozentpunkte) nur noch relativ. Die Haltung der Gegner hat sich nur innerhalb des Stichprobenfehlers verstärkt (25 Prozent, +3 Prozentpunkte).
Wenig überraschend, nur bei den Älteren, in den Altersgruppen 40 bis 64 Jahre und bei den über 65-Jährigen hat sich die Neigung für eine Zustimmung zum Reformpaket verfestigt: 60 bzw. 66 Prozent sind mit der Reform einverstanden.
Die Argumente der «Altersvorsorge 2020»
Bei der Umfrage wurde auch geprüft, wie die Stimmberechtigten häufig genannte Argumente bewerten.
So kommen die vom Ständerat verabschiedeten Ergänzungen des Reformpakets bei den Befragten gut an: So erklären 70 Prozent der Befragten, es sei richtig, die AHV-Rente zu erhöhen, da Ärmere davon besonders profitieren.
Ebenfalls weitgehend unbestritten ist es, die Witwenrente beizubehalten (75 Prozent), da viele Frauen die Berufstätigkeit bei der Mutterschaft aufgeben und manche von ihnen diese auch nach der Erziehungsphase nicht mehr aufnehmen.
Schliesslich beurteilen 55 Prozent der Befragten die «Altersvorsorge 2020» insgesamt als ausgewogenes Reformpaket.
Bei den Contra-Argumenten zur «Reform Altersvorsorge 2020» beurteilen es drei Viertel der Stimmberechtigten (76 Prozent) als unfair, dass Personen mit tiefen Einkommen kaum eine Chance auf eine Frühpensionierung haben.
Zudme halten knapp zwei Drittel (66 Prozent) eine Rentenalterhöhung bei den Frauen für nicht akzeptabel, wenn es keine Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern gibt. Das sind mehr als bei der Befragung vor einen Jahr (+5 Prozentpunkte), wobei das befragte Argument leicht umformuliert wurde («nicht akzeptabel» statt vor einem Jahr «ungerecht»).
Was beinhaltet die «Altersvorsorge 2020»?
Als Novum für die Schweiz sollen die 1. und die 2. Säule (AHV und berufliche Vorsorge) in einem gemeinsamen Schritt, der sogenannten «Reform der Altersvorsorge 2020», neu ausgerichtet werden: - Referenzalter für den Rentenbezug in der 1. und 2. Säulen bei 65 Jahren harmonisieren und damit das Frauenrentenalters von 64 auf 65 Jahre anheben. - Flexibilisierung des Rentenbezugs ermöglichen Mindestumwandlungssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge (2. Säule) von 6,8 auf 6 Prozent zu senken und so das Leistungsniveau zu erhalten. - Überschussverteilung, Aufsicht und Transparenz im Versicherungsgeschäft mit der 2. Säule verbessern. - Leistungen und Beiträge an gesellschaftliche Entwicklungen anpassen. - Selbständigerwerbende und Arbeitnehmende in der AHV gleich behandeln. - Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 1,5 Prozent. - ein Mechanismus, falls der AHV-Ausgleichsfonds unter 70 Prozent einer Jahresausgabe fallen sollte. |