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Wegen Geldwäschereigesetz keine 0900-Nummer mehr erreichbar
Aus Espresso vom 25.06.2020. Bild: imago images
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Viele Notfallnummern betroffen Swisscom sperrt 0900er-Nummern für Geschäftskunden

Wegen eines Bundesgerichtsurteils sind viele Notfallnummern ab Ende Juni für Geschäfts-Anschlüsse nicht mehr erreichbar.

Aktualisierung vom 29.07.20:

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Auch Sunrise sperrt 0900er-Nummern für Geschäftskunden

Auch Sunrise-Kunden, deren Vertrag über ihr Geschäft läuft, können ab dem 1. August keine Mehrwertdienste mehr nutzen. Dazu zählen auch 0900er-Nummern, die Spitäler oder ärztliche Notfalldienste benutzen. Grund für die Sperrung ist ein Bundesgerichtsurteil, das Mehrwertdienste dem Geldwäschereigesetz unterstellt. Das Urteil betraf zunächst nur Swisscom-Kunden, doch nun sind auch Sunrise-Kunden betroffen. Salt schreibt auf Anfrage von «Espresso», man sei daran, die nötigen Massahmen umzusetzen und informiere später.

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Zuerst Swisscom, nun muss auch Sunrise 0900er-Nummer für Geschäftskunden sperren
aus Espresso vom 29.07.2020. Bild: Colourbox
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Auch Sunrise-Kunden, deren Vertrag über ihr Geschäft läuft, können keine Mehrwertdienste mehr nutzen
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  • Swisscom-Kunden, deren Vertrag über ihr Geschäft läuft, können ab dem 29. Juni keine Mehrwertdienste mehr nutzen.
  • Dazu zählen auch 0900er-Nummern, die Spitäler oder ärztliche Notfalldienste benutzen.
  • Grund für die Sperrung ist ein Bundesgerichtsurteil, das Mehrwertdienste der Swisscom dem Geldwäschereigesetz unterstellt.
  • Das Urteil betrifft zunächst Swisscom-Kunden, doch auch Sunrise und Salt bestätigen, dass sie mit der Finanzmarktaufsicht Finma diesbezüglich in Kontakt stehen.

Swisscom-Kunden sind per SMS informiert worden, dass sich das Unternehmen gezwungen sehe, «ab dem 29. Juni 2020 die Nutzung von Mehrwertdiensten über geschäftliche Mobile-Anschlüsse generell zu sperren.» Zu Mehrwertdiensten zählen zum Beispiel der Nachtzuschlag per SMS oder kostenpflichtige 0900er-Nummern.

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    Notfall-Vermittler mit 0900er-Nummer in Nöten
    aus Espresso vom 29.06.2020. Bild: Keystone
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    Medphone mit Übergangslösung

    Medphone wickelt nicht-lebensgefährliche Notfälle in den Kantonen Bern und Luzern über eine kostenpflichtige 0900er-Nummer ab. Dass diese ab dem 29. Juni für betroffene Swisscom-Kunden nicht mehr erreichbar ist, sei «unglaublich», so Geschäftsführerin Daniela Schudel gegenüber «Espresso». Sie kritisiert, dass die Swisscom sie sehr kurzfristig informiert habe. Man habe nun eine Übergangslösung erarbeitet. Wer betroffen sei, könne sich über das Kontaktformular bei Medphone melden, und man stelle dann die Lösung individuell zur Verfügung.

An solchen Diensten verdient die Swisscom viel Geld. Deshalb hat sie sich mit Händen und Füssen dagegen gewehrt, dass die Dienste unter das Geldwäschereigesetz fallen.

2018 fällte das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil gegen die Swisscom, das Bundesgericht bestätigte dieses im März 2020. Die Swisscom erhielt daraufhin eine Frist von drei Monaten, um das Gesetz umzusetzen.

Swisscom-SMS
Legende: Die Swisscom informierte ihre Kunden per SMS. SRF

Für Privatkunden ändert sich nicht viel: Sie können pro Jahr 5000 Franken in Mehrwertdienste investieren, ab diesem Betrag werden die Dienste gesperrt. Für Angestellte, die ihr Swisscom-Handy-Abo über den Arbeitgeber laufen lassen, werden die Dienste jedoch komplett gesperrt. Dies, weil es nur einen Vertragspartner gibt: den Arbeitgeber. Und die Limite von 5000 Franken gilt pro Vertragspartner.

«Grosskunden haben viele Anschlüsse», sagt Annina Merk von der Swisscom im Konsumentenmagazin «Espresso». «Diese erreichen die Limite zum Teil innert zwei Tagen.» Es sei aus systemtechnischen Gründen nichts anderes möglich, als die Sperrung von Mehrwertdiensten.

Entscheid gegen Geldwäscherei

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Die Selbstregulierungsorganisation für Dienstleister im Finanzbereich, PolyReg, hat die Swisscom 2016 mit über vier Millionen Franken gebüsst, weil der Konzern Geldwäscherei-Regeln missachtet haben soll. Die Swisscom wehrte sich dagegen und argumentierte, die Dienste würden dem Geldwäschereigesetz nicht unterstehen.

Entscheidend war nun ein Gerichtsverfahren wegen der Rechnungsstellung der Swisscom für den Nachtzuschlag per SMS. Die Finanzmarktaufsicht Finma hatte verfügt, dieses Inkasso unterstehe dem Geldwäschereigesetz, wie auch andere Mehrwertdienste. Die Swisscom wehrte sich mit einer Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht.

Die St. Galler Richter hielten dazu fest, bei dem von der Swisscom angebotenen Dienst für den Nachtzuschlag handle es sich um «ein Zahlungssystem bei welchem ein Kunde der Swisscom den Auftrag zur Abrechnung und zur Weiterleitung des Entgelts erteile. Es werde eine Schuld gespeichert, die dann beim Betreiber des Zahlungssystems in Rechnung gestellt werde.»

Ein solches System fällt laut einem Urteil des Gerichts von 2018 unter das Geldwäschereigesetz. Das Urteil hat nun das Bundesgericht im März 2020 bestätigt.

Das Kinderspital Zürich hat keine kurzfristige Lösung

Dies bedeutet, dass Geschäftskunden keinen Nachtzuschlag für den Zug per SMS mehr lösen und auch keine 0900er-Nummern mehr wählen können. Dazu zählen viele medizinische Nummern, zum Beispiel Notfallnummern von Spitälern. Auch das Beratungstelefon des Kinderspitals Zürich ist betroffen. Spitaldirektor Markus Malagoli ist verärgert und hat bei der Swisscom interveniert. Man plane sowieso, das System umzustellen, doch das sei innert dieser kurzen Frist nicht machbar.

Ihnen seien jedoch die Hände gebunden, beteuert Swisscom-Sprecherin Annina Merk. Zwar prüfe man Lösungen, aktuell gebe es jedoch keine Alternative zur Sperrung der Mehrwertdienste, inklusive der 0900er-Nummern. Anbieter solcher Nummern müssten einen anderen Weg finden, ihre Dienstleistung per Telefon anzubieten.

Auch Sunrise und Salt in Zugzwang

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Der Entscheid des Bundesgerichts richtet sich explizit gegen das Mehrwertdienst-System der Swisscom. Die konkrete Frist zur Umsetzung bis Ende Juni gilt denn auch nur für die Swisscom. Doch im Grundsatz hat das Urteil auch Auswirkungen auf Sunrise und Salt, die ebenfalls Mehrwertdienste anbieten – auch für Geschäftskunden.

Beide Telekommunikations-Unternehmen erklären auf Anfrage von «Espresso», sie seien diesbezüglich in Kontakt mit der Finanzmarktaufsicht Finma. Sunrise werde die Kunden informieren, wie es weitergehe. Salt schreibt, sie würden das Thema analysieren, möchten sich zurzeit jedoch nicht weiter äussern.

Privater Handy-Vertrag als einzige Lösung

So wie dem Kinderspital Zürich dürfte es vielen Anbietern gehen. Ihre Nummern sind ab dem 29. Juni für tausende Swisscom-Kunden nicht mehr erreichbar.

Für betroffene Kunden weiterhin verfügbar sind lediglich die offiziellen Notrufnummern wie 144. Um 0900er-Nummer anrufen zu können, müssen sie sich aus dem Firmenvertrag lösen, einen zusätzlichen, privaten Handy-Vertrag abschliessen oder den privaten Festnetzanschluss nutzen.

Espresso, 25.06.2020, 08:13 Uhr

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