«Ein Château für 14.90 Franken zu besitzen, ist einfach grossartig». Mit diesem Slogan wirbt Denner für den Walliser Rotwein «Château de Muzot». 130‘000 Flaschen verkauft der Grossverteiler jährlich in seinen Filialen.
Ein Augenschein beim entsprechenden Weingut oberhalb Siders macht aber deutlich: so viel kann Wein unmöglich vom Gut «Château de Muzot» kommen. Das Gut ist klein und die Reben jung. Bei näherem Hinschauen heisst es auf der Rücketikette der «Château de Muzot»-Flasche wörtlich: «aus Trauben von verschiedenen, nicht aneinander grenzenden Rebparzellen im Umkreis des Château de Muzot.»
Bezeichnung Château streng geregelt
In der Walliser Verordnung über Rebbau und Wein ist klar vorgegeben: Die Trauben müssen aus der direkten Umgebung des Schlosses stammen. Nur dann dürfe die Bezeichnung Schloss oder Château verwendet werden. Der Walliser Kantonschemiker Elmar Pfammatter sagt der «Rundschau»: «Die Bezeichnung Château oder Schloss ist streng geregelt in der kantonalen Verordnung und man muss sich an diese Definitionen natürlich auch halten und darf nicht einfach Château als Appellation auf die Etikette schreiben.»
Der Wein-Produzent teilt der «Rundschau» mit, der damalige Kantonschemiker habe im Sommer 2009 diese Bezeichnung «Château» bewilligt. Gegenwärtig liegt der Fall beim Kantonsgericht. Der Grossverteiler Denner weist den Vorwurf der Konsumententäuschung zurück. Der Begriff Château werde rechtlich zulässig verwendet.
Überklebte Etiketten
Ein weiterer Fall betrifft die Kellerei Bonvin, eines der renommiertesten Weinhäuser des Kantons Wallis. Der «Rundschau» liegen Bilder einer Pinot-Merlot-Flasche mit überklebter Etikette vor. Die untere Etikette der «Clos du Château»-Flasche trägt den Jahrgang 2010, überklebt mit einer Etikette vom Jahrgang 2011. Interessant: Mit dem Jahrgang 2011 gewann das Haus Bonvin eine begehrte Goldmedaille.
Die Herstellerfirma Bonvin spricht auf Anfrage von einem Fehler bei der Etikettierung von rund 1000 Flaschen. Es könne nicht mehr verifiziert werden, welcher Jahrgang in diesen Flaschen sei. Kantonschemiker Pfammatter gegenüber der Rundschau: «Eine Weinflasche mit zwei Etiketten das ist natürlich komisch. Diesem Fall muss man nachgehen, da ist irgendetwas, da ist Erklärungsbedarf.»
Sieben Inspektoren für 3300 Betriebe
In der Schweiz werden rund 3300 Betriebe von der Schweizer Weinhandelskontrolle beaufsichtigt. Dafür sind insgesamt sieben Inspektoren zuständig. Ein Branchenkenner, der anonym bleiben möchte, stellt gegenüber der «Rundschau» Unabhängigkeit und Effizienz der Kontrollen in Frage: «Einige Kontrolleure sind über die Jahre gute oder zu gute Freunde der Kellerei-Besitzer geworden. Und diese machen Ihre Arbeit sicher viel weniger gut, da sie viel Zeit mit den Besitzern der Kellerei beim Aperitiv und Essen verbringen.»
Nähe statt unabhängige Kontrolle? Phillippe Hunziker, Geschäftsführer Stiftung Schweizer Weinhandelskontrolle, verteidigt seine Kontrolleure. «Wir haben Checklisten die genau bei einer Kontrolle abzuarbeiten ist, um eben genau solche Sachen zu verhindern. Ganz ausschliessen kann man das nicht. Aber diese pauschalen Vorwürfe weise ich klar zurück.»
Fall Giroud
Die Walliser Weinbranche stand erstmals im vergangenen März mit dem Fall Giroud in der Kritik. Über mehrere Jahre sollen in der Kellerei Giroud in Sitten Weine verschnitten worden sein. Brisant: Nachdem der zuständige Inspektor der Weinhandelskontrolle dies merkte, wurde er laut Medienberichten vom Betrieb Giroud abgezogen.