- Die grosse Kammer beschloss mit 97 zu 93 Stimmen bei 6 Enthaltungen, auf eine Gesetzesvorlage einzutreten und über die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen zu beraten.
- Damit soll verhindert werden, dass der Armee Soldaten fehlen.
- Stimmt der Nationalrat diesen Änderungen zu, dürfte das Stimmvolk das letzte Wort haben. Ein Referendum ist bereits angekündigt worden.
Gegen das Vorhaben stellten sich SP, Grüne, Grünliberale und eine Minderheit der Mitte-Fraktion. Die Vorlage wolle ein Problem lösen, das gar nicht existiere, sagte Balthasar Glättli (Grüne/ZH). Die Armeebestände seien nämlich nicht gefährdet. Der Effektivbestand der Armee liege derzeit über der Obergrenze von 140'000 Personen.
Einsätze in Kindergärten und Spitälern
Andere hoben die Bedeutung des Zivildienstes hervor. Dessen Geschichte sei eine Erfolgsgeschichte, sagte Priska Seiler Graf (ZH) im Namen der SP-Fraktion. Zivildienstleistende übernähmen wichtige Aufgaben in der Gesellschaft. Sie arbeiteten in Kindergärten, Spitälern und Gefängnissen, ergänzte Marionna Schlatter (Grüne/ZH).
Die geplanten Massnahmen bezeichneten SP und Grüne als «schikanös». Das Problem sei nicht die Attraktivität des Zivildienstes, sondern die mangelnde Attraktivität der Armee.
Bequeme Alternative?
Die Befürworter erinnerten an die allgemeine Wehrpflicht. Seit der Abschaffung der Gewissensprüfung habe sich die Zahl der «Abschleicher» aus der Armee vervielfacht, sagte David Zuberbühler (SVP/AR). Mit Gewissenskonflikten habe das oft nichts zu tun.
Der Zivildienst habe sich zu einer bequemeren Alternative zum Armeedienst entwickelt. Er sei viel zu attraktiv und eine Verhöhnung jener, die Armeedienst leisteten und letztlich ihr Leben geben würden. «Wenn Sie eine freie Wahl wollen, machen Sie eine Volksinitiative und ändern Sie die Verfassung», sagte Thomas Hurter (SVP/SH) an an die Adresse der Ratslinken.
Diskussion um Auslandeinsätze
Der Rat berät nun über die einzelnen Massnahmen. Der Ständerat hatte eine davon abgelehnt: Er will die Möglichkeit von Zivildiensteinsätzen im Ausland nicht abschaffen. In der Nationalratskommission fanden sämtliche Massnahmen eine Mehrheit.
Die übrigen Massnahmen sollen vor allem verhindern, dass der Armee Ausgebildete abhanden kommen. Der Zivildienst soll – wie heute - anderthalb mal so lange dauern wie der Militärdienst, neu jedoch mindestens 150 Diensttage. Heute werden die bereits geleisteten Militärdiensttage angerechnet. Die Mindestzahl verlängert die Dienstzeit für jene, die ab dem ersten Wiederholungskurs wechseln.
Wartefrist von einem Jahr
Für die Offiziere und Unteroffiziere soll neu ebenfalls der Faktor 1.5 gelten. Bislang galt für sie der Faktor 1.1. Ausserdem will der Bundesrat für den Wechsel aus der Armee in den Zivildienst eine Wartefrist von zwölf Monaten einführen.
Gar nicht mehr zugelassen werden sollen Personen, die in der Armee keine Restdiensttage übrig haben. Damit will der Bundesrat verhindern, dass sich Armeeangehörige ohne restliche Diensttage durch den Wechsel in den Zivildienst der Schiesspflicht entziehen.
Jährliche Einsatzpflicht
Weiter soll der erste Einsatz bereits im Jahr nach der Zulassung zum Zivildienst vollständig geleistet werden müssen. Danach besteht eine jährliche Einsatzpflicht.