Zwischen halsbrecherischen Artisten-Nummern und humorvollen Darbietungen von Clowns mischen sich in der Schweiz ab und an auch Showeinlagen mit Wildtieren. Was hierzulande erlaubt ist, haben andere Länder längst verboten.
Der jüngste Entscheid zu einem Verbot von Wildtieren in Zirkussen fiel am Samstag in der Niederlande. Staatssekretärin Sharon Dijksma begründete den Schritt wie folgt: «Die Gesundheit der Tiere ist wichtiger als ihre Verwendung für Vergnügungen oder das Festhalten an überkommenen Traditionen».
Kein Verbot in der Schweiz
Die Niederlande ist nicht das einzige Land, das ein Verbot für Wildtiere in Zirkussen erlassen hat. Die Liste der Nationen ist lang. Ab 2015 gilt ein solches Verbot auch in Grossbritannien. In Ländern Europas wie Österreich, Bosnien-Herzegowina oder Bulgarien ist es bereits in Kraft. Andere, wie Finnland oder Schweden verbieten bestimmte Wildtierarten.
In der Schweiz dürfen jedoch Wildtiere in Zirkussen gehalten werden – die Tierschutzverordnung (TSchV) regelt die Haltung. Kontrolliert werden die Einrichtungen von den kantonalen Veterinärämtern.
Im Bemühen um die Rücksicht auf die Tiere enthält die TSchV ein besonderes Kapitel über Wildtiere, mit einem umfangreichen Anhang mit Mindestanforderungen für die Haltung. Geregelt ist darin unter anderem die Art und die Grösse der Gehege. Die Mindestanforderungen müssen erfüllt werden – eine Ausnahme gilt indes für Zirkusse.
Denn, laut Art. 95 der Schweizer TSchV müssen folgende Gehege die Mindestanforderungen nicht voll entsprechen:
- Gehege für Tiere, die häufig und regelmässig in der Manege ausgebildet, trainiert oder vorgeführt werden, sofern die räumlichen Verhältnisse an einzelnen Gastspielorten dies nicht zulassen;
- Gehege, in denen Tiere nur kurze Zeit gehalten werden.
Die Diskussion um Wildtiere im Zirkus findet auch auf politischer Ebene statt. So behandelte der Bundesrat im vergangenen Jahr etwa eine Anfrage von Nationalrätin Isabelle Chevalley, wonach eine «schwarze Liste» aller Tierarten auszuarbeiten sei, die nicht mehr in Zirkussen gehalten werden dürfen. Der Bundesrat sah jedoch keine Notwendigkeit und verwies auf die ohnehin streng geregelten Bewilligungen.
Die Mindestanforderungen für das Halten von Wildtieren seien in der Schweiz weit detaillierter als in anderen Ländern, so Nathalie Rochat, Mediensprecherin beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).
«Es sind auch keine objektiven Kriterien für ein Verbot von einzelnen Wildtierarten ersichtlich. Auch die entsprechenden ‹schwarzen Listen› anderer Staaten richten sich nicht nach einheitlichen Kriterien.»
Tierschutz sieht keine groben Verstösse
Nicht mehr viele Schweizer Zirkusse halten Wildtiere, wie Helen Sandmeier vom Schweizer Tierschutz STS gegenüber SRF erklärt. Betroffen ist vor allem der Zirkus Knie. Gelegentlich finden sich auch im Zirkus Royal noch Nummern mit Wildtieren, kleinere Zirkusse führen teilweise Kamele mit. Der Zirkus Monti indes verzichtet bereits seit Jahren auf Darbietungen mit Tieren.
Seit sieben Jahren bewertet der STS die Schweizer Zirkusse, welche Tiere mit auf Tournee nehmen. Die Bilanz ist positiv: Erneut konnte auch im Zirkusbericht 2014 allen besuchten Zirkussen «ein akzeptables bis sehr gutes Zeugnis in Sachen Tierhaltung und Tierpräsentation ausgestellt werden», wie der STS mitteilt. Zudem beschränkten sich die mitgeführten Tierarten vornehmlich auf wenig problematische Arten.
SRF 4 News, 13. Dez., 14:00 Uhr, srf; fren