Zum Inhalt springen

Schweiz Zu krank fürs Steuer: Massiv mehr Ausweis-Entzüge bei Senioren

Eine neue Auswertung von «10vor10» zeigt: Seit 2008 ist die Zahl der Ausweisentzüge wegen Krankheit und Gebrechen bei über 70-Jährigen um über 80 Prozent angestiegen. Besonders streng kontrolliert der Kanton Aargau: Dort hat sich die Zahl der Führerausweisentzüge im gleichen Zeitraum verdreifacht.

Im vergangenen Jahr erklärten die Behörden 4759 Fahrausweise von über 70-jährigen Autolenkern aus medizinischen Gründen für ungültig.

Das zeigt eine «10vor10»-Auswertung von Zahlenmaterial der Schweizer Strassenverkehrsämter. 2008 wurden noch 2555 Ausweise eingezogen.

Kanton Aargau besonders streng

Verkehrsmediziner Rolf Seeger von der Universität Zürich erklärt diese massive Zunahme mit einem Nachholbedarf. «Die Hausärzte müssen heute genauer Auskunft geben über den Gesundheitszustand der Senioren», sagt der Amtsarzt. «Bei gewissen Fällen, die man früher nicht so ernst genommen hat, sieht man jetzt: Die muss man aus dem Verkehr nehmen».

Die Aargauer Behörden ziehen mit Abstand am meisten Fahrausweise bei Senioren ein. Waren es 2008 noch 375 Entzüge wegen Krankheit bei Personen über 70, wurden letztes Jahr 1129 eingezogen. Eine Verdreifachung innert fünf Jahren.

Schweizweit einzigartiges Modell

Nachdem 2005 ein 82-jähriger einäugiger Diabetiker eine Schülerin tot gefahren hatte, zogen die Aargauer Behörden die Schraube an.

Ehemalige Polizisten prüfen auf dem Amt jeden Polizeirapport. Bei auffälligen Unfällen wird abgeklärt, ob ein Fahrausweis entzogen werden muss. Ein schweizweit einzigartiges Modell.

Auch die Polizei schaue heute genauer hin, erklärt Martin Bruder, Leiter Massnahmen beim Strassenverkehrsamt Aargau: «Wenn ein Senior mit einem rundum verbeulten Auto angetroffen wird, dann wird das von der Polizei genauer analysiert und eventuell dem Strassenverkehrsamt gemeldet».

Senioren fühlen sich diskriminiert

Senioren-Fahrberater Hansueli Bleiker, selber 85 Jahre alt, spricht von einer zunehmenden Diskriminierung durch die Behörden. Wegen ein paar wenigen schweren Unfällen hätten Hausärzte, Rechtsmedizin und Polizei die Zügel angezogen: «Sie meinen, sie müssen ein Exempel statuieren – doch häufig trifft es die Falschen».

Verkehrsmediziner Rolf Seeger widerspricht. Es gebe in der Schweiz medizinische Mindestanforderungen. Diese müssten alle Senioren einhalten, die auch im hohen Alter ein Auto lenken wollten.

(buev)

Meistgelesene Artikel