Beim Finanzausgleich ändert sich 2015 wenig an der bisherigen Rangliste unter den Kantonen: Die grössten Zahler und Bezüger beim Finanzausgleich zwischen den Kantonen sind 2015 die gleichen. Das geht aus den Zahlen der Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) hervor.
Im Vergleich zu 2014 muss Zürich fast 50 Millionen Franken mehr einzahlen (2015: 417 Millionen). Der Kanton Zug 37 Millionen Franken mehr (317 Millionen).
Auch der Kanton Schwyz soll 2015 mit 162 Millionen Franken mehr beisteuern (+19 Millionen). Dagegen bezahlen die Westschweizer Kantone Genf und Waadt sowie die beiden Basel teilweise markant weniger.
Bern bleibt Spitzenbezüger
Bei den insgesamt 17 Nehmer-Kantonen bleibt Bern in absoluten Zahlen einsamer Spitzenreiter. Er soll 1,23 Milliarden Franken und damit 1,7 Millionen mehr erhalten. Deutlich mehr Geld ist auch für den zweitgrössten Bezüger, das Wallis, vorgesehen, nämlich 560 Millionen Franken, 46 Millionen mehr. Graubünden soll 276 Millionen erhalten (+32 Millionen).
Der stellvertretende Generalsekretär der kantonalen Finanzdirektion Bern, Gerhard Engel, widersprach der oft geäusserten Kritik, für Nehmer-Kantone gebe es wenig Anreize, sich zu verbessern, weil dann die Nettoausgleichszahlungen zurückgehen könnten. «Der Kanton Bern beispielsweise ist keineswegs reformschwach», betonte Engel. «Das zeigt sich etwa bei der Bildung und auch in anderen Bereichen.»
Bevölkerungszahl mit entscheidend
Wenn die Grösse der Wohnbevölkerung berücksichtigt wird, zeigt sich ein anderes Bild. Pro Kopf erhält Uri mit 2463 Franken erneut am meisten, gefolgt von Jura (2388.-) und Glarus (1892.-).
Bei den Einzahlern tragen die Zuger mit 2806 Franken pro Kopf die grösste Belastung – 292 Franken mehr als im laufenden Jahr. Damit deckt rechnerisch ein Zuger den Umverteilungsbeitrag für einen Urner.
Die komplexe Berechnung für den Finanzausgleich
Die Netto-Finanzausgleichszahlungen (vgl. Karte) errechnen sich aus dem Saldo der Ein- und Auszahlungen für den Ressourcenausgleich unter Berücksichtigung des Lastenausgleich und des Härteausgleich:
Für den Ausgleich wird für jeden Kanton ein Index-Wert aufgrund seiner Ressourcen- bzw. Steuerpotenziale errechnet. Gemäss diesem Index zählen zu den ressourcenstarken Kantonen (alphabetisch) BL, BS, GE, NW, SH, SZ, VD, ZG und ZH.
Für den Ressourcenausgleich werden ressourcenschwache Kantone mit genügend frei verfügbaren Finanzmitteln ausgestattet. Er wird durch den Bund und die ressourcenstarken Kantone finanziert.
Der Lastenausgleich verteilt sich auf zwei Gefässe: Kantone, die durch ihre Bevölkerungsstruktur oder Zentrumsfunktion übermässig belastet sind, werden durch den soziodemografischen Lastenausgleich (SLA) entlastet. Kantone, die bedingt durch ihre Höhen- oder Gebirgslage übermässig Lasten tragen, werden durch den geografisch-topografischen Lastenausgleich (GLA) entlastet. Beide Gefässe werden aber vollständig durch den Bund finanziert.
Der Härteausgleich stellt sicher, dass kein ressourcenschwacher Kanton durch den Übergang zum neuen Finanzausgleich (NFA) finanziell schlechter gestellt wird. Er ist aber bis 2026 befristet und wird ab 2016 jährlich um fünf Prozent abgebaut.