Das angestrebte Verbot wäre eine «völlig ungerechtfertigte und diskriminierende Massnahme», mahnen Fahrenden-Organisationen in einem gemeinsamen Communiqué vom Wochenende. Mike Gerzner von der Union Jenische-Sinti Schweiz sagt, diese Bestimmung verstosse gegen die Bundesverfassung, wonach jeder seine Arbeit frei wählen dürfe.
Strenger Kanton Bern
Den Zorn der Fahrenden auf sich gezogen hat der Berner Regierungsrat mit seiner Antwort auf eine Vernehmlassung. Der Bund will die Verordnung über das Reisendengewerbe verschärfen und den Fahrenden gewisse Dienstleistungen untersagen. Der Regierungsrat geht einen Schritt weiter und fordert, dass Arbeiten des Bauhaupt- und Baunebengewerbes verboten werden.
Seit einiger Zeit böten Fahrende ja auch Maler- oder Belagsarbeiten an, wie das Teeren von Vorplätzen und Zufahrten. Solche Angebote verursachten regelmässig Probleme, schreibt die Regierung in einer Vernehmlassungsantwort. Leistungen würden ohne die erforderliche Bewilligung erbracht und Umweltvorschriften verletzt.
Keine Teer-Arbeiten von Schweizer Fahrenden
Probleme gebe es allenfalls mit Transitfahrenden aus dem Ausland, meint Mike Gerzner. Schweizer Fahrende würden gar keine Teer-Arbeiten anbieten. Und in bei anderen Dienstleistungen habe es keine Probleme gegeben. Die Jenischen und Sinti in der Schweiz fühlten sich daher zu Unrecht bestraft.