Adam Quadroni: So heisst der Mann, welcher das Unterengadiner Baukartell auffliegen liess. Ein Kartell, das sich über Jahre Aufträge in Millionenhöhe zu überhöhten Preisen zugeschanzt hatte. Quadroni, der Whistleblower, prangerte an und verlor alles. Sein Geschäft, seine Familie, seinen Ruf.
Der Fall weckt Erinnerungen bei Esther Wyler. 2007 deckte sie zusammen mit einer Kollegin Missstände im Stadtzürcher Sozialdepartement auf. Wegen Amtsgeheimnisverletzung wurde sie verurteilt und entlassen.
Seither hat die 59-jährige Controllerin nie mehr eine feste Anstellung gefunden. Für sie ist es eine bittere Erfahrung: «Es läuft immer wieder gleich ab. Wer Missstände aufdeckt, wird zum Täter. Und wer etwas Illegales begangen hat, wird als Opfer dargestellt». Wyler wünscht sich ein Umdenken und eine neue Fehlerkultur.
Experten raten vom Whistleblowing ab
Zurzeit ist dies noch nicht der Fall. Sogar Strafrechtsexperte und Ständerat Daniel Jositsch rät potentiellen Whistleblowern aufgrund der aktuellen Gesetzgebung davon ab, mögliche Missstände an die Öffentlichkeit zu bringen.
Die Gefahr, dass die Fehlermelder am Schluss den Kürzeren ziehen, ist sehr gross.
Bei praktisch allen bekannten Fällen von Whistleblowing sei dies am Schluss so passiert. Der Bundesrat überarbeitet zurzeit einen Gesetzesentwurf, der die Situation für Whistleblower verbessern soll. Ein Kündigungsschutz, wie ihn andere Länder kennen, ist darin allerdings nicht vorgesehen.