- Angestellte der reformierten Landeskirche Aargau sollen neu eine obligatorische Schulung zum Thema Grenzüberschreitung und sexuelle Übergriffe machen müssen.
- Zudem soll es einen Verhaltenskodex geben, den alle unterzeichnen müssen. Das beantragt der Kirchenrat der Synode.
- Von Mitarbeitern, die mit Kindern Kontakt haben, soll künftig auch ein Sonderprivatauszug verlangt werden. In diesem erscheinen Urteile, die zum Beispiel ein Berufsverbot enthalten, sofern dieses Verbot zum Schutz von Minderjährigen erlassen wurde.
Bereits heute bietet die reformierte Landeskirche Aargau entsprechende Kurse an. Doch aus Sicht des Kirchenrates wird dieses Angebot nicht genug genutzt, sagt der Informationsbeauftragte Frank Worbs. «Das Angebot wird vor allen Dingen nicht so genutzt, dass sich der Kirchenrat sicher sein kann, dass alle Personen, die mit Menschen in Abhängigkeitsverhältnissen zu tun haben, sich dieser Problematik genügend bewusst sind.»
Es gab nämlich laut Worbs in den vergangenen Jahren etwa zehn Situationen, die bei einer Fachstelle innerhalb der Kirche gemeldet wurden. «Wir haben zum Teil Coachings und Supervisionen angeordnet, damit die Leute mit solchen Situationen besser umgehen können». Worbs betont aber, dass bei keiner dieser Situationen, bei denen ein Angestellter der Landeskirche involviert war, gegen das Gesetz verstossen wurde.
Schulung ab 2019
Wenn die Synode, also das Parlament der reformierten Landeskirche, an ihrer nächsten Sitzung Anfang Juni dem Antrag des Kirchenrates zustimmt, werden die Schulungen ab 2019 einmal pro Legislatur durchgeführt. Sie kosten rund 10'000 Franken pro Amtsperiode und werden von der Landeskirche finanziert.