Beim Fall selber geht es um eine familiäre Angelegenheit des Whistleblowers Adam Quadroni. Dieser lebt getrennt von seiner Frau und möchte die Obhut über seine Kinder. Darüber entscheiden muss das Bündner Kantonsgericht, der Fall liegt seit Januar 2019 dort.
Vor zwei Monaten legte Quadroni vor Bundesgericht eine Beschwerde wegen Rechtsverzögerung vor Bundesgericht ein. Die Richter heissen jetzt die Beschwerde gut und rüffeln das Bündner Kantonsgericht. Seit August 2019 sei der Fall spruchreif, ein Entscheid seither möglich gewesen. Hinzu komme, dass der Fall «allgemein dringlich» sei, weil er Kinder betreffe. Das Bundesgericht fordert deshalb das Kantonsgericht auf, «das Berufungsverfahren so rasch als möglich einem Entscheid zuzuführen».
Bericht zum Pendenzenberg liegt vor
Fälle, die beim Bündner Kantonsgericht liegen bleiben, sind schon lange ein Thema. Die Justizkommission des Bündner Parlaments hat den Pendenzenberg deshalb in den letzten Monaten von zwei ausserkantonalen Rechtsprofessoren untersuchen lassen.
Der Bericht sei Ende März bei der Kommission eingetroffen, sagt auf Anfrage Kommissionspräsident Ilario Bondolfi. Der Inhalt ist noch nicht öffentlich. Man wolle den Bericht zuerst dem Grossen Rat vorstellen, einen Termin gebe es noch nicht.