Ein junger Berner Oberländer Skifahrer ist schuld gesprochen worden, vor einem Jahr auf den Skipisten von Mürren (BE) eine heftige Kollision mit einem siebenjährigen Mädchen verursacht zu haben.
Die ausserordentliche Gerichtspräsidentin am Regionalgericht Oberland sprach den heute 21-Jährigen am Freitagabend der fahrlässigen einfachen Körperverletzung schuldig. Damit bleibt es beim Schuldspruch, den ein Staatsanwalt bereits im August 2018 ausgesprochen hatte.
Der Mann fuhr damals in Mürren auf einer schwarzen Skipiste unweit der Schilthorn-Bergbahnstation Birg gegen das Mädchen aus der Westschweiz. Der Unfall ereignete sich beim Übergang der schwarzen in die blaue Piste.
Laut Zeugen flog das Mädchen nach dem Zusammenprall meterweit durch die Luft und blieb verletzt liegen. Dieses erlitt eine Gehirnerschütterung und verrenkte sich einen Halswirbel. Heute geht es dem Kind wieder gut.
Zu schnell oder nicht zu schnell?
Vor dem Regionalgericht in Thun stellte sich die schwierige Frage, wer am Unfall schuld war. War das Mädchen zu unsicher auf den Ski, um auf einer schwarzen Piste unterwegs zu sein? Oder war der Mann zu schnell und rücksichtslos unterwegs? Und was heisst überhaupt «zu schnell» auf einer schwarzen Piste?
Für den Beschuldigten war vor Gericht klar: «Von mir aus gesehen sind beide schuld.» Er sei «zügig» die schwarze Piste hinuntergefahren, aber anständig. Das bestätigten zwei Kollegen, die am Tag des Unfalls mit dem Mann unterwegs gewesen waren.
Von mir aus gesehen sind beide schuld.
Die Mutter des Mädchens sprach hingegen von einem «sehr traumatisierenden Moment für die ganze Familie». Der Mann sei «extrem schnell» gefahren. Ihre Tochter habe ihm keineswegs den Weg abgeschnitten.
Auch ein Zeuge, der den Unfall vom Pistenrand aus beobachtet hatte, sagte vor Gericht aus, der Mann sei «zu schnell» unterwegs gewesen.
2000 Franken Busse
Die Richterin bestätigte zudem die vom Staatsanwalt verhängte bedingte Geldstrafe gegen den jungen Mann und erhöhte sie noch leicht. Dazu kommen noch Verfahrenskosten und die Zahlung von Schadenersatz.
Der Beschuldigte war im vergangenen August per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse von insgesamt 2000 Franken verurteilt worden. Der Mann hatte den Strafbefehl angefochten, weshalb es in Thun zum Prozess kam.