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Solothurner Energiegesetz Neue Energie-Vorschriften machen niemanden wirklich glücklich

Neu gebaute oder sanierte Gebäude sollen weniger Energie verbrauchen. Das will der Solothurner Regierungsrat. Seine Vorschläge finden die einen zu streng, die anderen zu milde.

Unter anderem schlägt die Solothurner Regierung vor:

  • dass neu erstellte Gebäude einen Teil der benötigten Elektrizität selber erzeugen, am oder beim Gebäude. Die Regierung denkt vor allem an Photovoltaikanlagen.
  • dass bei Sanierungen Elektroboiler ersetzt werden müssen. Wasser würde dann vor allem durch erneuerbare Energien erwärmt.

Die Regierung will Abschnitte im Energiegesetz anpassen und ergänzen. Als Grundlage dienen Vorschläge der Konferenz der kantonalen Energiedirektoren, die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (Muken).

Das Thema interessiert Parteien und Private. In der Vernehmlassung zur Teilrevision des Energiegesetzes seien etliche Eingaben eingegangen, die nun ausgewertet werden, heisst es bei der kantonalen Energie-Fachstelle auf Anfrage. Von sehr wohlwollend bis total ablehnend sei alles dabei.

Parteien sind sich gar nicht einig

Auswahl der Stellungnahmen von Parteien und Verbänden:

  • Hauseigentümerverband: Ablehnung der vorgeschlagenen Massnahmen, Geschäft «zurück an den Absender».
  • BDP: Zustimmung zu den Massnahmen, aber kein Zwang zur Eigenstromerzeugung bei neuen Gebäuden.
  • CVP: Zustimmung zur Vorlage. Allerdings soll nicht «jeder Kaninchenstall» selber Strom erzeugen müssen.
  • FDP: Ablehnung der Vorlage wegen «gravierender Mängel». Zu viele Regelungen, «Bürokratiemonster».
  • Grüne: Zustimmung zu den Massnahmen, aber Partei erwartet «grössere Schritte». Neue fossile Heizungen (Öl, Gas) sollen «verhindert» werden.
  • SP: Zufrieden mit den Vorschlägen, diverse Punkte wünscht die Partei «ambitionierter». Bei Gebäudesanierungen soll ein Umstieg auf erneuerbare Energien für die Heizung geprüft werden müssen.
  • SVP: Ablehnung der gesamten «ideologisch geprägten» Vorlage, Partei befürchtet Nachteile für Eigentümer und Wirtschaft.

Nach der Auswertung der Vernehmlassungseingaben entscheidet der Solothurner Regierungsrat, ob die Teilrevision des Energiegesetzes angepasst wird. Danach geht die Vorlage in den Kantonsrat.

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