Seit 2007 werden in der Stadt Zürich zur Missbrauchsbekämpfung in der Sozialhilfe Sozialinspektoren eingesetzt. Sie ermitteln im Auftrag der Sozialbehörde gezielt bei Verdachtsfällen. Dabei durften sie bis jetzt Verdächtige auch heimlich beobachten.
Damit ist vorläufig Schluss, bestätigte Michael Rüegg, Sprecher des Sozialdepartementes, am Freitag eine Meldung der «Neuen Zürcher Zeitung» . Sozialvorsteher Raphael Golta (SP) habe am Mittwoch die für die Bewilligung der Ermittlungsauftäge zuständige Sozialbehörde und die Partnergemeinden über den Stopp der Observationen informiert.
Der Entscheid erfolgte vor dem Hintergrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Das Strassburger Gericht hatte einer Zürcherin Recht gegeben, die von Privatdetektiven eines Versicherers observiert worden war. Die Richter hatten das Vorgehen als nicht rechtskonform gerügt. Es fehle eine präzise und detaillierte gesetzliche Grundlage.
Ein neues Gesetz soll es richten
Der Verlust des Mittels der Observation sei zwar für alle ärgerlich, schreibt Golta. Das Inspektorat könne und werde aber weiter funktionieren. Abklärungen bei Behörden, Nachforschungen im Ausland oder Online-Recherchen können die Sozialinspektoren weiterhin durchführen.
Gemäss Golta strebt die Stadt nun auf kommunaler Ebene eine gesetzliche Grundlage an. Grundsätzlich würde der Sozialvorsteher jedoch eine Regelung im kantonalen Sozialhilfegesetz vorziehen.