Es geht um eine Wahlkampfspende in der Höhe von 130'000 Euro. Diese Summe soll über eine Zürcher Apotheke an die Partei Alternative für Deutschland (AfD) geflossen sein. Es besteht der Verdacht, dass damit das deutsche Parteiengesetz verletzt worden ist, denn Spenden von Nicht-EU-Bürgern an deutsche Parteien sind illegal.
Seit November 2018 ermitteln die deutschen Behörden – und im Zuge dieser Ermittlungen haben sie die Zürcher Kollegen um Mithilfe gebeten. Wie die Zürcher Staatsanwaltschaft am Freitag mitgeteilt hat, kommt sie dieser Anfrage nun nach.
Wie es in einer Mitteilung heisst, sollen Zeugen einvernommen und Schriftstücke sichergestellt werden. Anschliessend prüft die Staatsanwaltschaft, ob sie die Ergebnisse an die deutschen Ermittler weiterleitet.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft begründet ihr aktives Eingreifen damit, dass der Verdacht der deutschen Kollegen nach Schweizer Recht den Tatbestand der Urkundenfälschung und Begünstigung erfüllen könnte.