Über mögliche Spitalschliessungen im Kanton St. Gallen entscheidet der Kantonsrat und im Fall eines Referendums das Volk. Dies sagt ein Rechtsgutachten, das die Regierung in Auftrag gegeben hat. Hintergrund ist die Kontroverse um die Spitalstandorte. Das juristische Gutachten soll die Entscheidungskompetenzen der verschiedenen Instanzen - Regierung, Kantonsrat, Spitalverbunde, Volk - klären, wie die Regierung mitteilt.
Der Kantonsrat ist zuständig, aber...
«Die Hauptfrage ist, wer für die Festlegung der Spitalstandorte zuständig ist», sagt der St. Galler Vize-Staatssekretär Benedikt van Spyk. Darauf gebe das Gutachten eine klare Antwort: Der Kantonsrat sei abschliessend zuständig.
Dies gelte auch für grundlegende Projektänderungen oder einen vollständigen Verzicht auf die Umsetzung eines vom Volk beschlossenen Projekts (siehe Kasten). Solche Beschlüsse unterstehen aber dem fakultativen Referendum.