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Spitalplanung St. Gallen Rechtsgutachten soll offene Fragen klären

Über mögliche Spitalschliessungen im Kanton St. Gallen entscheidet der Kantonsrat und im Fall eines Referendums das Volk. Dies sagt ein Rechtsgutachten, das die Regierung in Auftrag gegeben hat. Hintergrund ist die Kontroverse um die Spitalstandorte. Das juristische Gutachten soll die Entscheidungskompetenzen der verschiedenen Instanzen - Regierung, Kantonsrat, Spitalverbunde, Volk - klären, wie die Regierung mitteilt.

Der Kantonsrat ist zuständig, aber...

«Die Hauptfrage ist, wer für die Festlegung der Spitalstandorte zuständig ist», sagt der St. Galler Vize-Staatssekretär Benedikt van Spyk. Darauf gebe das Gutachten eine klare Antwort: Der Kantonsrat sei abschliessend zuständig.

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Benedikt van Spyk erläutert das Rechtsgutachten
aus Regionaljournal Ostschweiz vom 19.12.2018.
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Dies gelte auch für grundlegende Projektänderungen oder einen vollständigen Verzicht auf die Umsetzung eines vom Volk beschlossenen Projekts (siehe Kasten). Solche Beschlüsse unterstehen aber dem fakultativen Referendum.

Hintergrund zum St. Galler Spitalstreit

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Die Stimmberechtigten hatten Ende 2014 Kredite von 805 Millionen Franken für die Erneuerung und den Ausbau der Spitäler gutgeheissen. Die Zustimmung zum Generationenprojekt betrug über 70 Prozent. Trotzdem schlug der Verwaltungsrat der Spitalverbunde im Mai 2018 vor, aus Kostengründen die Bettenstationen in den fünf Regionalspitälern Flawil, Wattwil, Walenstadt, Altstätten und Rorschach zu schliessen. Patienten sollten nur noch in St. Gallen, Wil, Uznach und Grabs stationär behandelt werden. Dieser Paukenschlag führte zu Protesten in den betroffenen Regionen und zu einer hitzigen Spitaldebatte.

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