Wie die Staatskanzlei am Freitag mitteilte, soll die neue Bestimmung auf Juli 2017 in Kraft treten. Der Kanton will damit stationäre Spitalaufenthalte, die nach seiner Einschätzung unnötig sind, verhindern.
Es gebe medizinische Leistungen, die ambulant und stationär in derselben Qualität erbracht werden könnten, hält das Gesundheitsdepartement fest. Ob ein Patient ambulant behandelt werde und am gleichen Tag wieder nach Hause gehen oder ob er im Spital bleibe, habe aber einen Einfluss auf die Kosten.
Medizinische Begründung nötig
Um die ambulanten Behandlungen zu fördern, hat der Kanton eine Liste mit Eingriffen erstellt, die grundsätzlich ambulant durchgeführt werden sollen. Führe ein Spital eine solche Behandlung trotzdem stationär durch, beteilige sich der Kanton nur noch an den Kosten, wenn die stationäre Behandlung medizinisch begründet werden könne.
Vor allem Zusatzversicherte betroffen
Zu spüren bekommen dürften die neue Regelung vor allem Zusatzversicherte. Gemäss Gesundheitsdepartement bleiben diese deutlich öfter als Grundversicherte nach einem Eingriff im Spital. Diese Mehrkosten würden in Zukunft nicht mehr bezahlt, heisst es in der Mitteilung.
Der Kanton will ferner die stationären Spitalaufenthalte verkürzen. Bei Spitaleintritten am Tag vor der Operation beteilige sich der Kanton nur dann an den Kosten, wenn die Spitäler diesen frühen Eintritt medizinisch begründen könnten, teilte er mit.