Das Bundesgericht tritt auf die Beschwerde des Frauenvereins ein. Und damit ist ein Grundsatzentscheid verbunden: Vergaben von Spitex-Leistungen unterstehen ab jetzt dem öffentlichen Recht.
Der Fall geht nun an das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau zurück. Es muss aber nicht entscheiden, ob bei der Vergabe des Auftrages in Aarburg der Preis oder die Qualität richtig gewichtet wurden. Das Gericht muss vielmehr entscheiden, ob die Vergabe in Aarburg richtig lief.
Der Gemeinderat hatte vier Institutionen für Offerten eingeladen. Zu klären ist nun die Frage, ob das korrekt war oder ob der Leistungsauftrag im Amtsblatt des Kantons hätte ausgeschrieben werden müssen. In diesem Fall hätten sich Institutionen aus der ganzen Schweiz um den Auftrag bewerben können.
Freude bei der Gemeinde
Martina Bircher, Frau Vizeammann von Aarburg und zuständige Gemeinderätin, ist formell zwar die Verliererin vor Bundesgericht, denn dieses gab ja eigentlich dem Frauenverein recht. Aber Bircher freut sich über den Grundsatzentscheid aus Lausanne. «Wir waren immer für mehr Wettbewerb bei der Spitex. Gerade deshalb haben wir ja vier Institutionen angeschrieben und Offerten eingeholt.»
Sie findet diesen Weg nach wie vor richtig. Eine Ausschreibung im Amtsblatt mache keinen Sinn. Der Aufwand für die Gemeinde wäre unverhältnismässig gross, sagt sie. «Und es ist ja klar, dass sich nicht ein Spitex-Anbieter aus der Ostschweiz für den Auftrag in Aarburg bewirbt. Die Anfahrwege wären viel zu lang.»
Obwohl der Gemeinderat formell eine Niederlage eingefahren hat vor dem Bundesgericht, sieht er sich materiell auf der Siegerseite. Martina Bircher: «Der Entscheid, dass man Spitex-Aufträge immer öffentlich ausschreiben muss, freut vor allem die privaten Spitex-Organisationen. Jetzt spielt der Wettbewerb.»
Was bedeutet es für die Sieger?
Auf der Siegerseite steht formell der Frauenverein Spitex Aaburg, denn das Bundesgericht ist ja auf seine Beschwerde eingetreten. Konkret profitieren könne man aber nicht von diesem Entscheid, heisst es vom Verein auf Anfrage. Aber man habe jetzt einen Grundsatzentscheid, Rechtssicherheit, und das sei gut.
Wenn in Zukunft Vergaben öffentlich ausgeschrieben werden müssen, so die Verantwortliche des Vereins, seien die Vergabeentscheide auch anfechtbar. Wenn das in Aarburg letztes Jahr schon so gewesen wäre, hätte das kantonale Verwaltungsgericht die von der Gemeinde definierten Kriterien (Preis/Qualität) vielleicht anders gewichtet und dann hätte der Frauenverein eventuell den Auftrag behalten können.
Längere Spiesse für die Privaten
Die Spitex des Frauenvereins Aarburg wurde auf Ende 2017 aufgelöst. Der Vertrag zwischen der Gemeinde Aarburg und der Stiftung Altersheim Lindenhof läuft noch bis 2020. Für die Spitex-Patientinnen und -patienten ändert sich vorerst also nichts.
Aber auf 2021 muss der Auftrag für die Spitex in Aarburg neu ausgeschrieben werden. Dann dürften die Kriterien für diese Vergabe vom Verwaltungsgericht definiert sein. Die Gemeinde Aarburg und mit ihr viele Gemeinden des Aargaus und der Schweiz verfolgen die weitere Entwicklung aufmerksam. Denn sie wissen nun: Einen Spitex-Leistungsauftrag einfach an die lokale, öffentliche Spitex zu vergeben, das ist Vergangenheit. In Zukunft sind öffentliche Vergaben zwingend, was die Spiesse für die privaten Anbieter länger macht. Und das könnte den Spitex-Markt ziemlich aufmischen.