- Der St. Galler Stadtrat darf im Zentrum beim Marktplatz 51 Parkplätze ersatzlos streichen.
- Dies hat das St. Galler Verwaltungsgericht entschieden.
- Die Begründung: Die Aufhebung der Parkplätze sei verhältnismässig.
Der Stadtrat darf auf dem Marktplatz, dem Blumenmarkt sowie in der Engel- und der Metzgergasse insgesamt 51 Parkplätze ersatzlos aufheben. Dies hat das Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen entschieden, wie das «St. Galler Tagblatt» berichtet.
Das Verwaltungsgericht hat 30 Beschwerden gegen die Verkehrsanordnung aus dem Jahr 2014 abgewiesen. Der Stadtrat hatte diese erlassen, nachdem das Stadtparlament 2012 die SP-Initiative «Für einen autofreien Marktplatz» angenommen hatte.
Die Aufhebung der Parkplätze sei verhältnismässig, begründet das Verwaltungsgericht seinen Entscheid. Es gebe in einer Gehdistanz von 200 bis 500 Metern genügend andere oberirdische Parkplätze und solche in Parkgaragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.