- Der Kanton St. Gallen nimmt den Schulbetrieb in den ersten vier Wochen in Halbklassen auf.
- In den zweiten vier Wochen bis zu den Sommerferien soll auf Normalbetrieb umgestellt werden.
- Für die jüngeren Schülerinnen und Schüler gelten die Abstandsvorschriften im Schulzimmer nicht.
- Die Schülerinnen und Schüler erhalten ein Jahreszeugnis.
«Die halbe Klasse reicht für den Anfang», sagt Bildungsdirektor Stefan Kölliker. Die Lehrpersonen müssten sich zuerst einen Überblick verschaffen können. Dies gehe mit der ganzen Klasse kaum.
Nach vier Wochen könne der Betrieb dann hochgefahren werden, wenn sich die Fallzahlen positiv entwickeln. Für die restlichen vier Wochen bis zu den Sommerferien wäre also der Normalbetrieb vorgesehen. Dafür braucht es dann aber noch einen Entscheid der Regierung, sagt Bildungsdirektor Kölliker gebenüber Radio SRF.
Für die jüngeren Kinder gilt die Zwei-Meter-Abstandsregel nicht.
Die Kinder und Jugendlichen dürfen sich im Schulzimmer frei bewegen. «Für die jüngeren Kinder gilt die Zwei-Meter-Abstandsregel nicht», sagt der Leiter des St. Galler Amtes für Volksschule, Alexander Kummer. Lehrpersonen und allenfalls auch ältere Schülerinnen und Schüler müssen die Abstandsregel einhalten.
Stefan Kölliker rechnet damit, dass rund 20 Prozent der Lehrerinnen und Lehrer in die Risikogruppe gehören und nicht eingesetzt werden können. Eben diesen Ausfällen sei mit Halbklassen besser zu begegnen, meint Stefan Kölliker. Und Alexander Kummer, Leiter des St. Galler Amtes für Volksschule, sagt dazu: «Wir gehen davon aus, dass genügend Lehrpersonen zur Verfügung stehen.»
Es gibt Noten
Die Primar- und Sekundarschüler im Kanton St. Gallen bekommen im Sommer wie immer ein Zeugnis. Es soll sich aber nicht nur auf das zweite Semester, sondern zusammenfassend auf das ganze Schuljahr beziehen. Diese Benotung ermögliche eine Aussage über das ganze Jahr, begründet Bildungsdirektor Stefan Kölliker den Entscheid.
Im Kanton Thurgau gibt es nach den Pfingsferien wieder Prüfungen.