- Die Walliser Justiz hat den früheren Nationalrat Yannick Buttet zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen auf zwei Jahre Bewährung verurteilt.
- Der stellvertretende Oberstaatsanwalt des Kantons Wallis bestätigte der Agentur Keystone-sda entsprechende Informationen des Onlineportals lematin.ch.
- Seine ehemalige Geliebte hatte gegen den CVP-Politiker wegen einer Stalking-Affäre Anzeige eingereicht.
Der Strafbefehl lautet auf Nötigung und unrechtmässige Aneignung. Buttet soll seiner Ex-Geliebten wochenlang täglich bis zu 50 Textnachrichten geschickt haben. Weiter wurde dem 41-Jährigen vorgeworfen, zu Unrecht im Besitz eines Schlüssels zur Wohnung der Klägerin gewesen zu sein.
Die von der Staatsanwalt ausgesprochene Strafe beläuft sich auf 30 Tagessätze von 220 Franken. Buttet hat wie die Klägerin zehn Tage Zeit, gegen den in dieser Woche erlassenen Strafbefehl Rekurs einzulegen.
Festnahme im Garten
Der Fall Buttet geht zurück auf Enthüllungen der Westschweizer Zeitung «Le Temps» vom vergangenen Herbst. Das Blatt berichtete, dass die Polizei den damaligen Nationalrat im Garten seiner Ex-Geliebten in Siders aufgegriffen hatte.
Buttet, der später von sechs weiteren Frauen wegen sexueller Belästigung beschuldigt wurde, trat im Dezember nach massivem öffentlichen Druck aus dem Nationalrat zurück. Der Walliser Politiker nahm auch als Vizepräsident der CVP Schweiz den Hut. Er ist aber nach wie vor Gemeindepräsident der Unterwalliser Gemeinde Collombey-Muraz.