Wenn ein Kind unter 500 Gramm oder vor der 22. Schwangerschaftswoche im Bauch der Mutter stirbt, gilt es gesetzlich noch nicht als Mensch. Es hat in der Schweiz darum auch kein Anrecht auf einen Eintrag im Personenstandsregister.
Bestattet werden diese Kinder nur, wenn sich die Eltern darum kümmern und dies wünschen. Ansonsten wurden die kleinen Wesen in Basel bisher mit anderen Operationsabfällen kremiert, ohne richtige Bestattung. Seit diesem Sommer hat das Universitätsspital seine Praxis geändert. Der Anstoss kam vom Pflegepersonal und den Hebammen.
Ein eigener, sicherer Ort
Für viele Eltern sei es sehr wichtig zu wissen, dass ihr Kind an einem sicheren Ort bestattet sei, sagt Nina Theurillat. Sie selber verlor ihren ersten Sohn Manuel in der 29. Schwangerschaftswoche, danach erlitt sie eine Fehlgeburt in der Frühschwangerschaft.
Es beschäftige sie heute noch, dass der Fötus nicht richtig bestattet wurde, weil er noch zu klein dafür war. «Auch wenn sie medizinisch noch nicht als solche gelten, sind es trotzdem Kinder. Ich finde es schön, dass sie jetzt auch ihren Platz auf dem Friedhof Hörnli haben.» Diesen Sommer fand die erste gemeinsame Bestattung und Trauerfeier statt für alle sogenannten «Sternenkinder». Jedes Jahr soll es nun eine solche Bestattung und eine Trauerfeier geben. Auch für diejenigen Kinder, die in der Frühschwangerschaft gestorben sind als Fehlgeburt.
Bestattung für alle Kinder
Es habe sie berührt, dass diese Kinder einfach wegkommen, ohne dass deren Würde berücksichtigt werde, sagt Jacqueline Estoppey, Pflegeverantwortliche in der Frauenklinik im Universitätsspital Basel. Darum habe sie sich eingesetzt für einen würdigeren Umgang.
Gerade für Mütter oder Eltern, die im ersten Moment keine Bestattung möchten, sei dies wichtig. Denn auch zu einem späteren Zeitpunkt sei es tröstlich zu wissen, dass das Kind gut aufgehoben sei.