«Ja, aber», sagt der Solothurner Regierungsrat zur Steuervorlage 17 des Bundes. Es geht dabei um die Anpassung des Steuerrechts für Firmen, nachdem die Unternehmenssteuerreform III (USR III) an der Urne abgelehnt wurde.
Grundsätzlich ist die Solothurner Regierung einverstanden mit den Vorschlägen des Bundes. Sie verlangt aber einen grösseren Anteil für die Kantone an der direkten Bundessteuer. Der Anteil soll mindestens 21,2 Prozent betragen anstatt wie vorgeschlagen 20,5 Prozent. Heute beträgt der Anteil 17 Prozent.
Es sei «sehr befremdend», dass der Bund den Kantonen nicht mehr Geld zukommen lassen wolle, heisst es im Schreiben der Solothurner Regierung an den Bundesrat vom Dienstag. Schliesslich würden Kantone und Gemeinden am meisten spüren, wenn Unternehmen weniger Steuern bezahlen müssten.
Lasten besser verteilen
Damit sich die Lasten auf alle drei Staatsebenen ausgewogen verteilen, fordert der Solothurner Regierungsrat, den Kantonsanteil zu erhöhen. So habe es das Bundesparlament bereits bei der USR III vorgesehen. Die gleiche Forderung stelle auch die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren.
Ich kann mir nicht erklären, weshalb der Bundesrat nun mit der Abgeltung runter geht.
Die geforderte Erhöhung des Kantonsanteils sei umso mehr angebracht, als die Steuervorlage 17 von den Kantonen verlangt, die Städte und Gemeinden beim finanziellen Ausgleich angemessen zu berücksichtigen. Was den Rest betrifft, stimmt die Solothurner Regierung den Vorschlägen des Bundesrates zu.
Auch die Solothurner Handelskammer hat sich zum Thema geäussert. Sie ist wie der Regierungsrat grundsätzlich einverstanden mit der Stossrichtung des Bundes. Doch auch die Handelskammer fordert eine bessere Abgeltung der Ausfälle. Zudem stört sie sich an höheren Kinderzulagen oder höheren Steuern auf Dividenden, die der Bund plant.