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Stimmrechtsalter 16: Die Argumente dafür und dagegen und der lange Weg dahin
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 28.05.2019. Bild: Keystone
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Stimmrechtsalter 16 Solothurner Jugendliche sollen wählen dürfen

  • Der Solothurner Regierungsrat will Stimmrechtsalter 16 ermöglichen.
  • Dies allerdings nur auf Gemeindestufe und freiwillig.
  • Die Gemeinden könnten dann 16- bis 18-jährigen das Stimmen und Wählen erlauben.
  • Der Weg zum Stimmrechtsalter 16 ist aber noch ziemlich lang.

Mit 16 Jahren sei man alt genug für die Politik. So lautet – kurz zusammengefasst – die Meinung der Solothurner Regierung zu einem CVP-Vorstoss aus dem Parlament. Es gebe bei den Jugendlichen genauso viele Personen wie bei älteren, die sich für Politik interessierten.

Dies sehe man beispielsweise aktuell bei den Klima-Demonstrationen. Ausserdem liessen sich vielleicht sogar noch mehr Jugendliche für die Politik begeistern, wenn sie bereits früher stimmen und wählen könnten, so der Regierungsrat.

Jugendliche halten Plakat hoch
Legende: Jugendliche an einer Klimademonstration in Bern. Keystone

Die Solothurner Regierung will das Stimm- und Wahlrecht für 16- bis 18-jährige allerdings auf die Gemeinden beschränken. Ausserdem wäre jede Gemeinde frei in der Entscheidung, ob sie dies auch einführen möchte.

Und es geht auch nur um das aktive Wahlrecht. Dies bedeutet, dass Jugendliche bei Wahlen in den Gemeinden mitwählen dürften. Sie könnten sich aber nicht als Kandidaten zur Verfügung stellen und nicht gewählt werden. Ein Gemeinderat zum Beispiel müsste alsoweiterhin mindestens 18 Jahre alt sein.

Stimmrechtsalter 16 hat es schwer

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Bereits mehrfach wurde an verschiedenen Orten in der Schweiz darüber diskutiert, ob bereits 16-jährige abstimmen und wählen sollten. Glarus ist bisher der einzige Kanton, der auf Kantonsebene das Stimmrechtsalter 16 eingeführt hat. Im Aargau war zuletzt eine Initiative der Juso dafür gar nicht erst zustande gekommen. Als einziger Kanton verfügt Glarus auch auf Kantonsebene über das Stimm- und Wahlrecht 16.

Ob Solothurner Gemeinden 16-jährigen das Stimmrecht geben können, entscheidet nun in einem ersten Schritt der Kantonsrat: Er muss den Vorstoss als erheblich erklären. Anschliessend arbeitet die Regierung eine Verfassungsänderung aus, die wiederum durch das Parlament muss. Sind diese Hürden alle geschafft, gibt es zum Schluss auch noch eine Volksabstimmung.

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