Viele Reiseveranstalter bieten dieses Jahr sogenannte «Rundum-Sorglospakete» an. Aber aufgepasst: Nicht bei allen Veranstaltern wird vor der Buchung klar angezeigt, ob das Sorglospaket auch für die gewünschte Reise gilt.
Deshalb das Kleingedruckte genau lesen und sich Stornierungs- und Umbuchungsmöglichkeiten für die gebuchte Reise bestätigen lassen. Und: Nicht bei allen Sorglospaketen ist eine Stornierung oder Umbuchung kostenfrei. Während einzelne Anbieter Gebühren von rund 100 Franken verrechnen, verzichten andere Anbieter darauf, wenn die Kundin einen Gutschein akzeptiert, statt auf Barauszahlung zu beharren.
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Beachten Sie auch, was bei diesen Sorglospaketen in den folgenden Szenarien gilt:
- Sie wollen stornieren oder umbuchen, weil im Ferienland die Fallzahlen ansteigen: Für Stornierungen oder Umbuchungen gelten nicht bei allen Veranstaltern die gleichen Fristen. Wollen Sie stornieren oder umbuchen, weil im Ferienland die Fallzahlen wieder ansteigen, müssen Sie die Fristen im Kleingedruckten beachten: Bei einzelnen Paketen können Reisen zum Beispiel bis 14 Tage vor der Abreise, bei anderen bis 21 Tage vor Abreise storniert oder umgebucht werden.
- Sie wollen stornieren oder umbuchen, weil das Ferienland vor der Abreise auf die Quarantäne-Liste kommt: In diesen Fällen können Reisen bei den meisten Anbietern bis 24 Stunden oder spätestens am Vortag der Abreise storniert oder umgebucht werden.
- Sie wollen stornieren oder umbuchen, weil Sie vor der Abreise selbst erkranken: Dieser Fall ist über ein «Sorglospaket» nicht gedeckt, sondern ausschliesslich über eine Reiseversicherung. Aber Vorsicht: Ein positives Testresultat gilt nicht als Krankheit und ist somit nicht versichert. Bei den meisten Versicherungen ist ebenfalls nicht gedeckt, wenn vor der Abreise nahe Angehörige an Covid erkranken und Sie deshalb stornieren wollen.
- Sie wollen stornieren oder umbuchen, weil Sie vor der Abreise in Quarantäne müssen: Dieser Fall ist nur über eine Reiseversicherung gedeckt. Doch die Bestimmungen der einzelnen Versicherungen sind unterschiedlich: Manche Gesellschaften schliessen Kostenübernahmen im Zusammenhang mit Covid bei Neuabschlüssen aus, andere leisten nur, wenn die betroffene Person nicht nur positiv getestet, sondern auch tatsächlich krank wird.
- Sie werden in den Ferien krank: Kosten für medizinische Leistungen vor Ort oder für eine vorzeitige Rückreise sind bei allen Versicherungen im Rahmen der Personen-Assistance gedeckt, wenn auch in unterschiedlicher Höhe. Bei einer Covid-Erkrankung zahlen einige Reiseversicherungen aber nur, wenn beispielsweise das Zielland bei der Abreise nicht auf der Warnliste war. Bei anderen Gesellschaften muss die Kundin die Covid-Erkrankung durch ein Testresultat belegen können.