Das Baselbieter Kantonsgericht hat den Antrag der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft abgelehnt, wegen Befangenheit des zuständigen Staatsanwalts einen ausserordentlichen Staatsanwalt einzusetzen. Den Entscheid des Kantonsgericht hat die Baselbieter Staatsanwaltschaft am Dienstag erhalten. «Das bedeutet für uns, dass wir das Verfahren nun weiterführen», sagt Michael Lutz, Sprecher der Baselbieter Staatsanwaltschaft. «Im Rahmen dieses Verfahrens werden wir dann entscheiden, ob wir auch gegen Regierungsrat Thomas Weber eine Strafuntersuchung eröffnen.»
Hintergrund ist ein Strafverfahren gegen den Chef des Kantonalen Amtes für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) und einen leitenden Angestellten. Im Zentrum geht es um die Frage, ob sich die beiden strafbar gemacht haben, weil sie sich den Leistungsvertrag mit der Schwarzarbeitskontrolle ZAK mutmasslich von der Wirtschaftskammer hätten diktieren lassen respektive «grundlegendste Vorsichtsmassnahmen» auf Seite des Kantons ausser Acht gelassen habe, wie die Staatsanwaltschaft selbst schreibt.
Inzwischen hat in diesem Verfahren ein Ex-Chefbeamter von Thomas Weber ausgesagt und seinen ehemaligen Chef, Thomas Weber, belastet. Der Kiga-Chef habe damals moniert, er habe sich gegen den Leistungsauftrag nicht wehren können, ihm sei dieser Vertrag aufs Auge gedrückt worden. Damals habe ihm Thomas Weber klar gesagt habe, er wolle keinen Ärger mit der Wirtschaftskammer.
Der zuständige Staatsanwalt muss jetzt doch selbst prüfen, ob er gegen Regierungsrat Thomas Weber ein Strafverfahren eröffnet. Thomas Weber ist als Mitglied der Regierung Aufsichtsorgan der Staatsanwaltschaft.
(Regionaljournal Basel 17:30 Uhr)