Jetzt fahren sie wieder: Von März bis Oktober sind Googles Street-View-Autos in der ganzen Schweiz unterwegs und filmen Strassen, Ortschaften und immer wieder auch Passantinnen und Passanten.
Als Google seine Kameras 2009 zum ersten Mal auf Schweizer Tour schickte, sorgte das rasch für Kritik: Weil die Gesichter mancher Personen auf den Street-View-Bildern nicht verpixelt und auch Autokennzeichen zum Teil noch zu erkennen waren.
Hanspeter Thür, der damalige Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB), verlangte Nachbesserungen und zog Google vor Gericht. In seinem Entscheid vom 31. Mai 2012 gab das Bundesgericht dem EDÖB in fast allen Punkten recht.
Hinweise in Lokalzeitungen
Seitdem steht Google in der Pflicht, manuell nachzubessern, falls Gesichter von Personen oder Autonummern nicht automatisch unkenntlich gemacht wurden. Denn auch bei Street View gilt, dass jede Person das Recht am eigenen Bild hat und niemand ohne seine oder ihre Zustimmung abgebildet werden darf.
Das Bundesgericht hat Google ebenfalls angewiesen, die Bevölkerung rechtzeitig darüber zu informieren, wenn die Street-View-Autos wieder durchs Land fahren. Und zwar nicht nur mit einem Hinweis auf Googles Homepage, sondern auch mit Anzeigen in Lokalzeitungen.
Sensible Einrichtungen weiträumig umfahren
Ausserdem darf Street View keinen Einblick in umfriedete Höfe, Gärten und Balkone geben, wenn diese auch für gewöhnliche Passantinnen und Passanten nicht einsehbar sind.
Da das Bundesgericht den Persönlichkeitsschutz rund um «sensible Einrichtungen» (gemeint sind etwa Schulen, Kliniken, Altersheimen, Frauenhäuser, Gerichte und Gefängnisse) besonders hoch gewichtet, dürfen die dortigen Aufnahmen auch keine Merkmale wie Hautfarbe oder Kleidung zeigen. Weil das in der Praxis kaum möglich ist, umfahren die Street-View-Autos solche Einrichtungen weiträumig.
Ein Link in kleiner weisser Schrift
Anderswo erklären sich Lücken im Street-View-Kartenmaterial damit, dass Google dort bis jetzt noch gar keine Aufnahmen gemacht hat. Die neue Schweizer-Tour soll diese Lücken schliessen. Googles Länderliste zeigt, wo die Kamera-Fahrzeuge bis im Oktober unterwegs sind.
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Wann genau ein Street-View-Auto in einer Region unterwegs ist, verrät die Liste aber nicht. Es kann also sein, dass man sich später auf Street View verewigt sieht, ohne das zu wollen. Wer mit einem Bild nicht einverstanden ist, kann das Google melden.
Den Link «Bild unkenntlich machen etc.» findet man in sehr kleiner weisser Schrift rechts unten auf jeder Street-View-Aufnahme. Damit lässt sich melden, ob ein Gesicht, ein Haus oder ein Autokennzeichen unkenntlich gemacht werden soll.