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Streit mit Landeskirche Bischof Huonder verliert vor Verwaltungsgericht

Das Bistum Chur hat in einem jahrelangen Kampf mit der katholischen Landeskirche Graubünden vor dem Bündner Verwaltungsgericht eine herbe Niederlage erfahren. Gestritten wurde um die Unterstützung der Schwangerschafts-Beratungsstelle «adebar» durch die Landeskirche.

Glaubens- und Religionsausübung

Es sei nicht erkennbar, in welcher Art und Weise die Glaubens- und Religionsfreiheit des Bistums und seiner Exponenten durch die Unterstützung von «adebar» eingeschränkt würde, befanden die Richter im Urteil, das am Dienstag vom Bistum Chur publiziert wurde.

Die Beschwerdeführer würden «nicht im Geringsten in der Ausübung ihrer religiösen Ansichten oder Handlungen eingeschränkt». Sämtliche vom Bistum vorgebrachten Rügen seien «nicht zutreffend» und manche gar «überspannt und konstruiert».

Streitpunkt Abtreibungsberatung

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«adebar» ist eine gemeinnützige «Beratungsstelle für Familienplanung, Sexualität, Schwangerschaft und Partnerschaft» in Chur. Sie wird von der katholischen Landeskirche Graubünden jedes Jahr mit 15'000 Franken unterstützt - mit der Vorgabe, diese Gelder nicht für die Abtreibungsberatung zu verwenden.

Bischof Huonder und Generalvikar Grichting akzeptieren das Urteil des Verwaltungsgerichtes nicht und ziehen es weiter vor das Bundesgericht, wie das Bistum mitteilte. Das Bistum werde das Urteil der Bundesrichter selbstverständlich akzeptieren. Sollte es aber auch dort nicht recht bekommen, «müsste die katholische Kirche zur Kenntnis nehmen, dass der Staat ihre Religionsfreiheit beschneidet».

Audio
Bischof Huonder verliert vor Gericht
aus Regionaljournal Ostschweiz vom 27.02.2018.
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