Das Bistum Chur hat in einem jahrelangen Kampf mit der katholischen Landeskirche Graubünden vor dem Bündner Verwaltungsgericht eine herbe Niederlage erfahren. Gestritten wurde um die Unterstützung der Schwangerschafts-Beratungsstelle «adebar» durch die Landeskirche.
Glaubens- und Religionsausübung
Es sei nicht erkennbar, in welcher Art und Weise die Glaubens- und Religionsfreiheit des Bistums und seiner Exponenten durch die Unterstützung von «adebar» eingeschränkt würde, befanden die Richter im Urteil, das am Dienstag vom Bistum Chur publiziert wurde.
Die Beschwerdeführer würden «nicht im Geringsten in der Ausübung ihrer religiösen Ansichten oder Handlungen eingeschränkt». Sämtliche vom Bistum vorgebrachten Rügen seien «nicht zutreffend» und manche gar «überspannt und konstruiert».
Bischof Huonder und Generalvikar Grichting akzeptieren das Urteil des Verwaltungsgerichtes nicht und ziehen es weiter vor das Bundesgericht, wie das Bistum mitteilte. Das Bistum werde das Urteil der Bundesrichter selbstverständlich akzeptieren. Sollte es aber auch dort nicht recht bekommen, «müsste die katholische Kirche zur Kenntnis nehmen, dass der Staat ihre Religionsfreiheit beschneidet».