- Das Atomkraftwerk Beznau ist ausreichend gut vor sehr starken Erdbeben geschützt, wie sie nur alle 10'000 Jahre vorkommen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
- Das Gericht lehnt die Beschwerde einer Anwohnergruppe ab. Diese hatte die sofortige Stilllegung des AKW Beznau gefordert. Ihr Argument: Bei einem starken Erdbeben würde zu viel Strahlung freigesetzt.
- Die Richter in St. Gallen kommen zu einem anderen Schluss und bestätigen die Sicht der Beznau-Betreiberin Axpo und des Nuklearsicherheitsinspektorates Ensi: Die Strahlengrenzwerte würden auch bei einem starken Erdbeben eingehalten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und könnte noch ans Bundesgericht weitergezogen werden. Dies lohne sich aber nur teilweise, heisst es bei der an der Klage beteiligten Schweizerischen Energiestiftung SES.
Weil der Bundesrat im Dezember während des laufenden Rechtsverfahrens die Strahlengrenzwerte angepasst hat, würde Beznau nun auch weiterlaufen, wenn das Bundesgericht die Beschwerde gutheissen würde. Ob sich ein Weiterzug angesichts dieser Situation und der Verfahrenskosten lohne, müsse man nun vertieft prüfen, sagt die SES auf Anfrage.