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Strikte Geheimhaltung Thomas Weber stellt überraschend neues Schwarzarbeits-Gesetz vor

Wenn ein neues Gesetz ausgearbeitet wird, sind die betroffenen Organisationen und Partner nicht selten darüber im Bild und wissen, dass an einem neuen Gesetz gearbeitet wird. Beim neuen Schwarzarbeitsgesetz, das der Baselbieter Regierungsrat Thomas Weber, gestern vorgestellt hat, war dies jedoch völlig anders. Die Vorlage wurde in einem kleinen Kreis unter strikter Geheimhaltung ausgearbeitet. Thomas Weber sagte: «Wir wollten dieses Gesetz unbeeinflusst von der Politik, Gewerkschaften aber auch frei von Arbeitgeberinteressen ausarbeiten.»

Ziel der neuen Gesetze sei es, «wieder mehr Handlungsspielraum und finanzielle Steuerungskompetenz zu erhalten», schreibt die Baselbieter Regierung in einer Medienmitteilung. Konkret soll der Kanton wieder die Hoheit über die Schwarzarbeitskontrollen haben. In den letzten Jahren wurden jeweils mit Leistungsvereinbarungen die Organisation und die Durchführung der Kontrollen ausgelagert. Diesen Auftrag führte jeweils eine Gemeinschaftsorganisation aus Wirtschaftskammer und Gewerkschaften aus.

Kanton setzte Kontrolle nicht durch

Diese gemeinsame Organisation, die «Zentrale Arbeitsmarktkontrollstelle», kurz ZAK, stand lange im Fokus der Medien und der Politik, da sie zu wenige Kontrollen durchgeführt hatte. Später wurde eine neue Organisation geschaffen, die Arbeitsmarktkontrolle für das Baugewerbe, kurz AMKB. Auch mit deren Arbeit war die Regierung nicht zufrieden, wie die Landratsvorlage zeigt: Die AMKB habe nämlich weder Prävention, noch Beratung gemacht, noch eine Analyse des Arbeitsmarktes vorgelegt, obwohl dies so vereinbart gewesen sei.

Zudem habe das Staatssekretariat für Wirtschaft, vom Kanton Baselland eine Aufsichtskonzept über die Schwarzarbeits-Kontrollstelle verlangt: Dieses Konzept habe der Kanton aber nicht durchsetzen können. Gegenüber dem Reginaljournal Basel bestätigt Regierungsrat Thomas Weber, dass sich die von Gewerkschaften und Wirtschaftskammer getragene Kontrollstelle geweigert habe, die Bücher offenzulegen. Der Kanton habe deshalb nicht prüfen können, öb die Steuergelder auch tatsächlich zweckgebunden eingesetzt worden seien.

Auslagerung von Aufträgen immer noch möglich

Das neue Gesetz sieht explizit vor, dass es weiterhin möglich sein soll, gewisse Aufgaben und Prozesse auszulagern und von privaten Akteuren ausführen zu lassen. Allerdings soll es keine zwingenden Leistungsvereinbarungen mehr geben. Der Kanton soll selbst entscheiden können, welche Teile er selbst ausführen, und welche er auslagern möchte.

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