- Das Zürcher Obergericht ermächtigt die Staatsanwaltschaft, gegen die Verantwortlichen der Polizeiaktion während dem «Marsch fürs Läbe» 2015 zu ermitteln. Diesen drohen Verfahren wegen Freiheitsberaubung, Nötigung und Amtsmissbrauch.
- 5 Personen hatten gegen Stadtrat Richard Wolff (AL) und Polizeikommandant Daniel Blumer Anzeige eingereicht.
- Sie waren nach einer unbewilligten Gegendemonstration gemeinsam mit rund 45 weiteren Personen abgeführt worden und hatten sich auf dem Polizeiposten ausziehen müssen.
Am 19. September 2015 führten Abtreibungsgegner den bewilligten «Marsch fürs Läbe» in Zürich Oerlikon durch. Gleichzeitig sollte eine unbewilligte Gegendemo von Abtreibungsbefürwortern stattfinden, um für das Selbstbestimmungsrecht der Frauen zu demonstrieren und um den Marsch zu stören.
Die Stadtpolizei Zürich führte 100 Personen für eine Kontrolle ab. Rund 50 Demonstranten mussten sich auf dem Polizeiposten aus Sicherheitsgründen ausziehen. Die Stadtpolizei räumte in der Folge ein, dass das eine Fehleinschätzung war.
Vier weitere Polizisten betroffen
5 betroffene Personen reichten in der Folge Anzeige ein. Neben Richard Wolff (AL) richteten sich die Anzeigen auch gegen den Polizeikommandanten Daniel Blumer und weitere Polizisten.
Wie der Entscheid des Obergerichts zeigt – welcher der SRF Sendung Schweiz aktuell vorliegt – erteilte das Obergericht der Staatsanwaltschaft die Ermächtigung, gegen Stadtrat und Vorsteher des Sicherheitsdepartements Richard Wolff sowie gegen Polizeikommandant Daniel Blumer zu ermitteln. Neben Wolff und Blumer gab das Obergericht auch die Ermächtigung, gegen vier Polizisten zu ermitteln.
Keine Stellungnahmen von den beiden Verantwortlichen
Richard Wolff liess über seinen Mediensprecher ausrichten, dass er den Entscheid «zur Kenntnis» genommen habe und keinen weiteren Kommentar abgeben möchte, da es sich um ein laufendes Verfahren handle. Auch Polizeikommandant Daniel Blumer möchte keine Stelung nehmen.
Die Staatsanwaltschaft wird nun prüfen, ob sie gegen Richard Wolff, Daniel Blumer oder weitere Polizisten ein Strafverfahren eröffnet.