- Ein Ehepaar im aargauischen Niederwil erhält 340'000 Franken Entschädigung für eine Starkstromleitung, welche direkt vor seinem Haus vorbeiführt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
- Das Bundesverwaltungsgericht hielt zuerst eine Entschädigung von 550 Franken für angemessen, welche die Netzbetreiberin Swissgrid zahlen sollte. Dagegen wehrte sich das Ehepaar vor Bundesgericht.
- Das Bundesgericht argumentierte damals, Swissgrid müsse für die Wertminderung aufkommen. Wegen der Stromleitung liessen sich Haus und Grundstück schlechter verkaufen.
- Der ehemalige Besitzer des Grundstücks war in den 50er-Jahren bereits entschädigt worden wegen der Stromleitung. Der Vertrag lief allerdings aus und die neuen Besitzer haben auch Anrecht auf eine Entschädigung.
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Swissgrid soll bezahlen 300'000 anstatt 500 Franken für Starkstromleitung vor dem Haus
SRF 1, Regionaljournal Aargau Solothurn, 12:03 Uhr, vonb;mosa