Zum Inhalt springen
Audio
500 Franken wegen Stromleitung im Garten ist zu wenig
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 12.11.2019. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 1 Minute 46 Sekunden.

Swissgrid soll bezahlen 300'000 anstatt 500 Franken für Starkstromleitung vor dem Haus

  • Ein Ehepaar im aargauischen Niederwil erhält 340'000 Franken Entschädigung für eine Starkstromleitung, welche direkt vor seinem Haus vorbeiführt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
  • Das Bundesverwaltungsgericht hielt zuerst eine Entschädigung von 550 Franken für angemessen, welche die Netzbetreiberin Swissgrid zahlen sollte. Dagegen wehrte sich das Ehepaar vor Bundesgericht.
  • Das Bundesgericht argumentierte damals, Swissgrid müsse für die Wertminderung aufkommen. Wegen der Stromleitung liessen sich Haus und Grundstück schlechter verkaufen.
  • Der ehemalige Besitzer des Grundstücks war in den 50er-Jahren bereits entschädigt worden wegen der Stromleitung. Der Vertrag lief allerdings aus und die neuen Besitzer haben auch Anrecht auf eine Entschädigung.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel