Sechs Berner Organisationen werfen der Stadt Bern vor, sie halte sich bei der Verkehrspolitik bewusst und systematisch nicht an wichtige Rechtsgrundsätze. Nun haben sie beim Regierungsstatthalter eine aufsichtsrechtliche Anzeige eingereicht.
Die sechs Organisationen werfen der Stadt Bern unter anderem vor, eine Vielzahl von Verkehrsmassnahmen umgesetzt zu haben, ohne den Ausgang von Beschwerdeverfahren oder -fristen abzuwarten.
Tempo 30 ohne Publikation
Ausserdem habe die Stadt Geschwindigkeitsbeschränkungen während Baustellen nach Ende der Bauarbeiten einfach weiterbestehen lassen, ohne sie rechtzeitig zu publizieren. In mindestens einem Fall soll die Stadt Bern eine Geschwindigkeitsbegrenzung trotz hängiger Beschwerde umgesetzt und erst auf Intervention hin die Markierungen wieder entfernt haben.
Fristen nicht eingehalten
Weiter habe die Stadt bereits vor Ablauf der 30-tägigen Beschwerdefrist begonnen, Parkplätze aufzuheben, kritisieren die Organisationen. Auch sogenannte Parklets habe die Stadt ohne Publikation eingerichtet.
Die Organisationen monieren, dass sich in einem Rechtsstaat Unternehmen und Privatpersonen an geltende Bestimmungen zu halten hätten. Gleiches gelte auch für die Stadt Bern. Seit geraumer Zeit schere sich diese aber um Rechte von Beschwerdeführenden und ignoriere Publikationspflichten.
Gesetz gelte auch für rot-grüne Regierung
So schreibe die Signalisationsverordnung des Bundes vor, dass Verkehrsanordnungen zu verfügen und zu veröffentlichen seien. Anordnungen dürften erst umgesetzt werden, wenn keine Beschwerden mehr hängig sind. «Diese Bestimmungen gelten ungeachtet der politischen Mehrheitsverhältnisse», senden die Organisationen ihre Kritik an die rot-grün dominierten Stadtbehörden.