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Diskussionen um Prämienverbilligung im Kanton Zürich
Aus Schweiz aktuell vom 11.03.2019.
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Teure Krankenkassen Neue Spielregeln für die Prämienverbilligung im Kanton Zürich

  • Neu sollen alle Versicherten einen minimalen Anteil ihres Einkommens für die Krankenkassenprämien aufwenden müssen.
  • Prämienverbilligung soll es erst geben, wenn die Kosten für die Prämien diesen Anteil übersteigen.
  • Wer aufgrund steuerlicher Abzüge – wie zum Beispiel für den Unterhalt einer Liegenschaft oder für freiwillige Beiträge an die 2. und 3. Säule – ein tiefes steuerbares Einkommen aufweist, soll keine Prämienverbilligung mehr erhalten.

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Streit um die Verwendung der Prämiengelder des Bundes
aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 11.03.2019. Bild: Keystone
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Diese Vorschläge wurden am Montag im Zürcher Kantonsrat diskutiert. Mit der Vorlage soll nicht gespart werden. Der Beitrag des Kantons an die Prämienverbilligung soll weiterhin mindestens 80 Prozent des Bundesbeitrags betragen. Die Linken und die CVP wollten diesen Beitrag gar erhöhen, hatten damit aber keinen Erfolg.

Auch mit dem neuen Gesetz sollen immer noch mindesten 30 Prozent der Bevölkerung bei den Krankenkassenprämien entlastet werden. Mit den neuen Spielregeln soll das System jedoch gerechter werden: Nur noch diejenigen Leute sollen eine Prämienverbilligungerhalten, die sie auch brauchen.

Bundesgelder für Sozialhilfeempfäger?

Am meisten zu reden gab die Frage, wie der Kanton mit den Geldern umgehen darf, die der Bund für die Prämienverbilligung zur Verfügung stellt. Konkret: ob der Kanton diesen Topf dafür brauche darf, um die Prämien von Menschen zu übernehmen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind.

Die Regierung wollte an dieser Praxis festhalten. Gesundheitsdirektor Thomas Heiniger warnte vor den Kosten, die mit einer Praxisänderung auf den Kanton zukommen würden. Unterstützung fand er aber nur bei FDP und SVP. Die anderen Parteien sprachen sich für die Änderung dieser Praxis aus. Die Bundesgelder sollen also künftig vollumfänglich für Prämienverbilligungen zur Verfügung stehen.

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