Der Dachverband Berner Tierschutzorganisationen (DBT) übt scharfe Kritik am Entscheid der Staatsanwaltschaft, die Strafuntersuchung nach dem Ausfischen am Blausee einzustellen. Die Tierschützer sehen aber keine Möglichkeit, sich rechtlich zur Wehr zu setzen.
In diesem Zusammenhang kritisiert der DBT auch das Berner Obergericht: Das Obergericht habe dem DBT ja kürzlich die Parteirechte abgesprochen. Deshalb habe der DBT kein Beschwerderecht mehr in Fällen der Tierquälerei, schreibt der Dachverband in einem Communiqué.
Kein Verdacht auf Tierquälerei
Am Mittwoch war bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft Oberland die Strafuntersuchung gegen vier Beschuldigte der Blausee AG eingestellt hat. Der Verdacht der Tierquälerei habe sich nicht erhärtet. Die Mitarbeiter hätten sich an die geltenden Vorschriften gehalten.
Der Blausee ist ein beliebtes Ausflugsziel im Kandertal mit Restaurant und Bio-Forellenzucht. Das jährliche Ausfischen lockte im Herbst jeweils viele Laienfischer an.