Das Urteil: Das Bezirksgericht Laufenburg spricht zwei Lehrer frei. Sie standen wegen des Todes eines 12-jährigen Schülers während der Schulreise vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft hatte in der Anklage eigentlich eine Geldstrafe gefordert, schwenkte während des Prozesses aber überraschend um und verlangte einen Freispruch.
Der Unfall: Im Sommer 2013 sind 104 Schülerinnen und Schüler der Bezirksschule Frick auf einem Ausflug im Jura. Zusammen mit 10 Lehr- und Begleitpersonen sind sie in Sulz in einem Wald unterwegs. In einer Sternwanderung wandern die fünf Klassen zum Cheisacherturm und legen dort die Mittagspause ein.
Während die anderen noch essen, begibt sich ein 12-jähriger Junge mit einem Kollegen zu einer Böschung und beginnt dort zu klettern. Der Knabe verliert den Halt, rutscht die Böschung hinunter und stürzt über den Rand einer rund 12 Meter hohen Steilwand.
Der Leiter des Schulausflugs ruft zwar sogeich die Rettungskräfte. Da das Gelände jedoch sehr unwegsam ist, dauert es noch rund 35 Minuten bis die Retter den verunfallten Jungen bergen können. Schliesslich fliegt ein Helikopter den schwer verletzten Schüler ins Berner Inselspital, wo er eine Woche später seinen Verletzungen erliegt.
Überraschung vor Gericht: Entgegen der Anklageschrift verlangte die Staatsanwaltschaft vor Gericht einen Freispruch. Die beiden Lehrer – heute 60 bzw. 53 Jahre alt – hätten das Gelände erkundet und den Ausflug gut und rechtzeitig geplant. Die Lehrer seien damit ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen, befand das fünfköpfige Bezirksgericht einstimmig.
Es sei eine Tragödie, meinte vor Gericht der Staatsanwalt. Aber der 12-Jährige, der beim habe dagegen die Böschung genau erkundet und Steine das Bord hinab geworfen. Die Knaben hätten erkannt, dass die Böschung tödlich sein könnte, so die Staatsanwaltschaft.
Gemäss der ursprünglichen Anklageschrift forderte die Staatsanwaltschaft für beide eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen. Die Staatsanwaltschaft wollte das Verfahren eigentlich einstellen. Das Obergericht verlangte aber nach der Intervention des Privatklägers allerdings eine Anklage.
Der Privatkläger: Der Privatkläger aus dem Umfeld des tödlich verunglückten Schülers hielt an den ursprünglichen Forderungen der Staatsanwaltschaft bis zuletzt fest. Er könnte das Urteil an das Obergericht weiterziehen.