Die Tat:
2014 brachte der Freier und ehemalige Banker eine Prostituierte in seinem Hotelzimmer um. Danach packte er die Leiche kurzerhand in seinen Reisekoffer, fuhr damit nach Hause an die Goldküste, wo er die Verstorbene neun Tage lang in seinem Wein-Klimaschrank lagerte.
Die Forderung des Staatsanwalts:
In der Verhandlung vor dem Bezirksgericht Zürich fordert der zuständige Staatsanwalt 18 Jahre Freiheitsstrafe und eine Verurteilung wegen Mordes. Diesen hohen Antrag begründete der Staatsanwalt mit den diversen widersprüchlichen Aussagen des Angeklagten, unter anderem was Sinn und Zweck des grossen Koffers angeht. Für den Staatsanwalt ist klar, dass er nicht als Geschenk, sondern von Anfang an als Sarg für die Prostituierte gedacht war.
Die Erklärung des Angeklagten:
Bei der Befragung während der Verhandlung erklärte der Angeklagte, die Frau habe aus dem Milieu aussteigen und mit ihm ein neues Leben aufbauen wollen. Bei dem Treffen im Zürcher Luxushotel Dolder Grand im September 2014 habe sie endlich eine Entscheidung von ihm gewollt. Er habe Gefühle für die 25-jährige Prostituierte gehabt, sich dann aber doch für seine Lebenspartnerin entschieden. Daraufhin sei es zum Streit gekommen. Sie habe ihn gedemütigt mit Aussagen wie «nicht einmal eine Prostituierte will ein Kind von dir». Er habe ihr nur den Mund zugehalten, sie nach unten gedrückt und sie gewürgt. «Ich wollte nur, dass sie endlich still ist.»
Die Argumente der Verteidigung:
Der Verteidiger wertet die Tat seines Mandanten als Beziehungstat. Die Tötung sei im Affekt als Folge des Streites geschehen. Hätte sein Mandat die Tat beispielsweise geplant, hätte er die Prostituierte nicht im Luxushotel getroffen sondern an den Waldrand bestellt, so der Verteidiger. Deshalb plädierte er für 10.5 Jahre Freiheitsstrafe wegen vorsätzlicher Tötung.
Die Mindeststrafe bei Mord beträgt zehn Jahre, bei der vorsätzlichen Tötung sind es fünf Jahre. Das Urteil soll am Donnerstag eröffnet werden.