Zum Fall selbst: Im November 2010 überfallen mehrere Mitglieder einer kriminellen Organisation aus türkisch-kurdischen Kreisen in Kümmertshausen einen Mann. Sie fesseln ihn und stecken ihm eine Kapuze in den Hals. Der Mann erstickt. So steht es in der Anklageschrift. Das Motiv: Geld und Drogen.
Kronzeuge selbst Täter?
Bei der Rekonstruktion des Tathergangs stützt sich die Thurgauer Staatsanwaltschaft vor allem auf die Aussagen eines Mannes, der behauptet, er habe die anderen Bandenmitglieder von der Tat abhalten wollen.
Das Bezirksgericht Kreuzlingen ist am Mittwoch jedoch zum Schluss gekommen, dass es möglich sei, dass der sogenannte Kronzeuge der Staatsanwaltschaft sogar mitgeholfen habe, das Opfer umzubringen. Es gebe aber keine Hinweise auf Geheimdeals zwischen ihm und der Staatsanwaltschaft, so das Gericht. Aber: Es gebe Hinweise auf unprotokollierte Gespräche zwischen ihm und der Staatsanwaltschaft sowie zahlreiche Fehler bei der Strafuntersuchung selber.
Staatsanwaltschaft soll Fehler gemacht haben
Es sei bei den rund 500 Befragungen oft nicht klar gewesen, ob es sich beim Befragten um einen Zeugen oder einen Beschuldigten handelte, so das Gericht.
Aus diesem Grund wird der Prozess bis Ende April unterbrochen. Das Gericht muss nun prüfen, wie die Protokolle zustande kamen und ob sie überhaupt zulässig sind.